Wahlrecht Ordensschwestern
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Wahlrechts von Ordensschwestern. Ich persönlich gehe davon aus, dass sie nicht wählen dürfen, bin mir aber nicht sicher.
Es handelt sich hierbei um indische Schwestern, welche im Hause ohne Lohn ( aber natürlich mit Bereitstellung aller Lebenswichtigen Dinge) beschäftigt sind.
Kann mir jemand helfen?
Community-Antworten (7)
12.04.2010 um 15:05 Uhr
Hallo Tamirasun,
ohne die Struktur eures KH zu kennen, ist die Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Ist es ein Haus in freier Trägerschaft oder wird es von der katholischen Kirche oder gar dem Orden selbst betrieben? Falls es in freier Trägerschaft ist: wie ist die Einflussnahmemöglichkeit des betreffenden Ordens in Bezug auf die Durchsetzbarkeit religiöser Streitigkeiten?
Im Zweifelsfall müssen diese Fragen bei einer Wahlanfechtung durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren geklärt werden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass z.B. in einem vom Diakonieverein geführten Krankenhaus die "freien" Schwestern einen Personalrat wählen dürfen, die Mitglider des Diakonievereins jedoch nicht (als Religionsgemeinschaft Körperschaft öffentlichen Rechts, die vom BetrVG und BPersVG ausgenommen ist).
Näheres nachzulesen im Fitting, Kommentar zum § 118 BetrVG.
12.04.2010 um 16:03 Uhr
Ja, das ist wohl richtig, die Beschaffenheit des KH hab ich mal total vergessen. Wir sind eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Katholisch angelehnt aber nicht Katholisch.
Die Nonnen sind nach Gestellungsvertrag bei uns. ( Glaube so heißt das). Es handelt sich lediglich um 6 Nonnen, die auch mitunter auf Wunsch der Patienten da sind. Sie haben keinerlei Einfluss auf den Ablauf des Hauses...
Hilft das weiter?
Werde aber auch mal nachlesen...
Dankeeee.....
12.04.2010 um 16:14 Uhr
@Tami: Ich vermute, sie zählen nicht als Arbeitnehmer und sind daher nicht wahlberechtigt, zählen daher auch für die Betriebsgröße nicht mit, etc. Guck mal in der Kommentierung zu §5(2) Nr.3 BetrVG nach.
12.04.2010 um 17:19 Uhr
Wie gesagt, bei den "Katholen" kenne ich mich nicht so aus. Im evangelischen Bereich liest sich das so:
Zitat VerwG.EKD II-0124/F42-01
07.03.2002
Die Leitsätze zum Beschluss des VerwG.EKD II-0124/F42-01 vom 7. März 2002 lauten:
-
Diakonieschwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages für die Tätigkeit als Schwestern an einem Krankenhaus "bereitgestellt" werden, sind für die Wahl zur Mitarbeitervertretung bei dem Krankenhaus nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. -
Sie stehen weder in unmittelbaren oder in mittelbaren dienst- oder arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Krankenhaus bzw. dessen Träger. Die entscheidenden Befugnisse in den Personalangelegenheiten der Diakonieschwestern verbleiben bei dem Diakonieverein, der alleiniger Vertragspartner des Trägers des Krankenhauses aufgrund des Gestellungsvertrages ist.
(Vorinstanz: Schiedsstelle des Diakonischen Werkes in Berlin-Brandenburg e.V. vom 13.11.2001, I-51/01) *Zitatende
Ich nehme an, dass es bei Ordensschwestern ebenso ist.
12.04.2010 um 18:20 Uhr
@Tamiraun, es besteht kein Wahl recht. Da sie nicht in das Wählerschema passen......
Wie lange sind die bei Hallo Sönke,
die aktuelle Beschäftigungsart ist, sowohl nach dem Wahlvorschlag von ver.di, als auch nach ihrer Zustimmungserklärung, Lageristin. Die Beschäftigungsstelle ist Verwaltung- Personalentwicklung. Wo ist das Problem ?
12.04.2010 um 19:48 Uhr
Tamirasun, vielleicht hilft hier ein Blick in das BetrVG:
§ 5 Arbeitnehmer
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
3.Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist;
13.04.2010 um 09:21 Uhr
Danke an Alle...
@ Nicoline,...ja, hab ich mittlerweile auch getan. Es war halt eine Frage aus Eile und ich dachte jemand weiß es halt aus dem Stehgreif. Somit wurde mich schon geholfen!
Habe auch unsere alten Wählerlisten angesehen, sie wurden markiert aber nicht gestrichen. Wie auch immer, sie zählen wohl unter den besagten Paragraphen, sind jetzt aber drin.
Es sind ca. 5-7 Schwestern...Nur eine hat sich gemeldet und wollte wählen, deshalb kamen wir auf diese Frage...
Hat sich nun erledigt...lächel
Danke auf jeden Fall!
Verwandte Themen
Wahlrecht - einfaches Wahlverfahren
zum Thema Wahlrecht Ein Frage erreichte uns als Wahlvorstand - wir haben da keine Unterscheidung getroffen und sind allgemein von sechs Monaten bei Wahlrecht und Kandidatur ausgegangen. Anfrage: ic
Passives Wahlrecht bei Konzernzugehörigkeit etc
Hallo und Guten Tag! Ich habe folgende Frage: Wir sind eine eigenständige Firma, ein Betrieb mit 70 Leuten. Diese Firma gehört zu einer Gruppe eines großen übergeordneten Konzerns ( ein Zusammensc
Fragen bezüglich des aktiven Wahlrechts zum Betriebsrat
Bezüglich der Aufstellung der Wählerliste zu Betriebsratswahlen habe ich Fragen: - Haben Mitarbeiter im Vorruhestand (noch) ein Wahlrecht? Wie ist die Situation wenn sie zwar bei Aufstellung der Wähl
Aktives Wahlrecht bei eigentlich unwirksamer Kündigung
Hallo Forum, erstmalig wählen wir einen Betriebsrat. Eine Liste - Personenwahl. Wir sind jetzt in der misslichen Lage, dass einem Kollegen der als Bewerber auf der Liste steht aus Einspargründen
Kein aktives und passives Wahlrecht bei der Deutschen Telekom
Hallo zusammen, kann es sein, dass bei der Deutschen Telekom Beamte in einen (virtuellen) Betrieb versetzt werden, die Arbeit aber von einem anderen Betrieb erledigt wird und dadurch die Definitio