Frage nochmal genauer
Ein BR-Mitglied ist seit längerer Zeit krank. Gibt beim AG immer wieder die Krankmeldung ab, ist aber so unhöflich dem BRV nicht bescheid zu geben. (von Anfang an nicht) Nun ist der BRV der Meinung, das er deshalb zu den Sitzungen nicht das Ersatzmitglied einzuladen braucht. Hat er da recht ???
Community-Antworten (2)
21.04.2021 um 21:57 Uhr
Nein! Krankheit ist ein Verhinderungsgrund. Zwar hätte sich das BRM beim BRV abmelden sollen. Wenn dem BRV die Krankheit allerdings bekannt ist, muss er ein Ersatzmitglied laden.
21.04.2021 um 22:16 Uhr
Genau so isses. Da brauch man auch nicht noch mal ne Diskussion los treten die wieder sonst wo hin führt.
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