Anfechtung der Wahl im Vorfeld. Geplante Wahlen sind anfang Mai.
unsere erste Liste wurde wegen Formfehler abgelehnt. Da wir aber den 7.4. als Frist einhalten mußten konnte nur noch eine Rumpfliste mit 14 Bewerbern statt 20 abgeben werden.Die anderen konnten keine Originalunterschrift leisten, weil sie im Urlaub waren. Nun ist mir beim Lesen zum Thema Wahlordnung Der Wahlvorstnd §16(1) BetrVGaufgefallen, dass der Wahlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen muss. Bei uns wurden aber nur 4 mitglieder bestellt. Reicht dieser Tatbestand aus, um die geplante Wahl mit den 2 Listen zu kippen? Was muss noch beachtet werden um selber wieder keine Formfehler zu machen?