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Steht mir im Betrieb eine eigene Mail-Adresse als Betriebsratsmitglied zu?

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Millivanilli
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite in einen Betrieb der 13 Betriebsratmitglieder hat in verschiedenen Abteilungen und in zwei Werken. Da die zwei Freigestellten in Werk 1 und ich in Werk 2 beschäftigt bin. Meine ich wäre es angenehmer wenn ich als Betriebsrat eine eigene Mail-Adresse hätte.

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Community-Antworten (7)

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nicoline

09.04.2010 um 23:51 Uhr

Millivanlli, haben denn Deine freigestellten BR Kollegen und alle anderen BR Kollegen auch eine Mail-Adresse? Ist der Mail Vekehr im sonstigen Betrieb üblich?

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Millivanilli

10.04.2010 um 16:14 Uhr

Hallo nicoline. die zwei Freigestellten BR Kollegen haben eine für den BR,zwei BR Kollegen wegen Ihren Posten (Magaziner und Arbeitsvorbereitung). und die anderen weiß ich nicht genau. Aber gegenüber der BR Kollegen bin ich benachteiligt weil die immer die aktuellen Mitteilungen bekommen,und das nicht nur vom BR.

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AnneKanne

10.04.2010 um 17:12 Uhr

Millivanilli, das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Von wem bekommen die anderen Mitteilungen? Also, was hält Dich davon ab, eine eigene Mailadresse zu beantragen? Auf der anderen Seite haben wir BR keine eigene Mailadresse, ich bekomme alle Mails auf meine Büroadresse und Infos, die ich von wem auch immer bekomme gebe ich grundsätzlich an meine BR-Kollegen weiter und so handhaben wir es alle im BR.

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larifa

10.04.2010 um 22:12 Uhr

das was hier ungerecht ist ist aber nicht die schuld des AG! Ihr seid intern schlecht organisiert. Meines Erachtens reciht eine BR-Mailadresse aus und mehr muss der AG auch nicht stellen

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nicoline

11.04.2010 um 00:04 Uhr

*Meines Erachtens reciht eine BR-Mailadresse aus * auf welche dann, der Einfachheit halber, auch alle BRM Zugriff haben sollten. Natürlich könnten sich die BRM ohne mail Adresse auch regelmäßig von der Arbeit abmelden um erforderliche BR Arbeit zu leisten => hier das Lesen aller BR mails und sonstiger auf dem PC vorhandenen Unterlagen, wenn dem AG das lieber ist:

BAG 12.08.09 7 ABR 15/08 Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.

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larifa

11.04.2010 um 00:28 Uhr

liebe nicoline

dafür reicht ein PC im BR-Büro. Den gibt es hier ja wohl nur die netten BR´ler kriegen es wohl nicht auf die Reihe

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nicoline

11.04.2010 um 00:38 Uhr

liebe/r larifa dafür reicht ein PC im BR-Büro. ja genau und da geht dann jedes Mitglied in regelmäßigen Abständen hin, um zu lesen ==> wenn z.B. der AG nicht jedem BRM eine mail Adresse bewilligen möchte ;-))

MilliVanilli, die unselige 7 Antwort Begrenzung kannst Du immer noch deaktivieren. Versucht doch mal, beim AG jeder eine mail Adresse zu beantragen, oder zeigt ihm den hier angegebenen anderen Weg auf!

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