Erstellt am 09.04.2010 um 15:56 Uhr von Taurus
Möglich ist dies wenn keine Wahlvorschläge eingegangen sind oder die Anzahl der möglichen Kandidaten nicht der Anzahl der zu wählenden Betriebsräte entspricht. Bei der zweiten Möglichkeit muss dann eine neue Wählerliste erstellt werden, mit der nächtniedrigeren Anzahl der zu wählenden Betriebsräte.
Erstellt am 09.04.2010 um 21:02 Uhr von nicoline
Taurus
*Bei der zweiten Möglichkeit muss dann eine neue Wählerliste erstellt werden*
Nein, ein neuer Wahlvorschlag!
*mit der nächtniedrigeren Anzahl der zu wählenden Betriebsräte.*
Die Nachfrist wird gewährt, um die erforderliche Anzahl von Kandidaten zu finden, nicht um von vornherein einen Wahlvorschlag mit der nächst niedrigeren Anzahl von Betriebsräten??? zu präsentieren, dann müßte man ja keine Nachfrist gewähren sondern hätte es so lassen können, wie es war!