Fristverlängerung Wahlvorschläge
Hallo, unter welchen Bedingungen kann der Wahlvorstand die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl verlängern? Ist dies nur dann möglich, wenn keine Vorschläge eingehen?
Gruß Carsten
Community-Antworten (2)
09.04.2010 um 17:56 Uhr
Möglich ist dies wenn keine Wahlvorschläge eingegangen sind oder die Anzahl der möglichen Kandidaten nicht der Anzahl der zu wählenden Betriebsräte entspricht. Bei der zweiten Möglichkeit muss dann eine neue Wählerliste erstellt werden, mit der nächtniedrigeren Anzahl der zu wählenden Betriebsräte.
09.04.2010 um 23:02 Uhr
Taurus Bei der zweiten Möglichkeit muss dann eine neue Wählerliste erstellt werden Nein, ein neuer Wahlvorschlag!
mit der nächtniedrigeren Anzahl der zu wählenden Betriebsräte. Die Nachfrist wird gewährt, um die erforderliche Anzahl von Kandidaten zu finden, nicht um von vornherein einen Wahlvorschlag mit der nächst niedrigeren Anzahl von Betriebsräten??? zu präsentieren, dann müßte man ja keine Nachfrist gewähren sondern hätte es so lassen können, wie es war!
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