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Die Sache mit den Stützunterschriften

B
blauerblitz
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns ist demnächst Betriebsratswahl. Was bedeuten die Stützunterschriften? Muß jeder Kandidat seine eigenen Stützunterschriften haben? Wann werden die Unterschriften abgegeben? Wer gibt die Stützunterschriften?

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Community-Antworten (3)

T
Taurus

09.04.2010 um 12:43 Uhr

jeder Wahlvorschlag muss mindestens von 1/20 der Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Als Mindestzahl sind 3 Unterschriften festgelegt (§ 14 Abs. 4 WOBetrVG). Also bei 200 MA müssen 20 Stützunterschriften her. Nun kommt es drauf an ob Listen oder Personenwahl stattfindet. Bei Personenwahl besteht ja nur eine Liste, dort würde die Anzahl 20 für die komplette Liste ausreichen, auch die Unterschriften der Kandidaten selbst zählen mit. Bei einer Listenwahl braucht jede einzelne Liste 1/20 der Unterschriften der MA.

S
schre

09.04.2010 um 12:58 Uhr

@Taurus. 1/20 von 200 sind 10 Stützungsunterschriften.

T
Taurus

09.04.2010 um 13:08 Uhr

Sorry....stimmt

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