Erstellt am 09.04.2010 um 10:43 Uhr von Taurus
jeder Wahlvorschlag muss mindestens von 1/20 der Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Als Mindestzahl sind 3 Unterschriften festgelegt (§ 14 Abs. 4 WOBetrVG). Also bei 200 MA müssen 20 Stützunterschriften her. Nun kommt es drauf an ob Listen oder Personenwahl stattfindet. Bei Personenwahl besteht ja nur eine Liste, dort würde die Anzahl 20 für die komplette Liste ausreichen, auch die Unterschriften der Kandidaten selbst zählen mit. Bei einer Listenwahl braucht jede einzelne Liste 1/20 der Unterschriften der MA.
Erstellt am 09.04.2010 um 10:58 Uhr von schre
@Taurus.
1/20 von 200 sind 10 Stützungsunterschriften.
Erstellt am 09.04.2010 um 11:08 Uhr von Taurus