Betriebsvereinbarung Schnelltest Pflicht
Guten Tag liebe Betriebsräte.
Wir sind ein Industriebetrieb mit 150 Mitarbeiter. Der Betriebsrat ist ein 7er Gremium.
Der Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung unterschrieben, in der Selbsttest verpflichtend sind und bei Zuwiderhandlung gegen den Arbeitsschutz verstoßen.
Ist so eine Betriebsvereinbarung überhaupt rechtens? Ich habe mal gelernt, daß die Betriebsvereinbarung nie schlechter sein kann als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gruß Marc
Community-Antworten (35)
20.04.2021 um 09:40 Uhr
ob die BV schlechter ist als das Gesetz kann man, denke ich, so oder auch anders sehen. Das ist aber, m.M.n., nicht das Problem dieser BV, diese BV gibt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der AN vor, der sicherlich nicht erlaubt ist. Was anderes wäre es wenn die Testpflicht gesetzlich vorgegeben wäre oder ihr in einem sehr ansteckungsgefährdeten Bereich (Krankenhaus könnte ich mir da z.B. vorstellen) arbeitet, aber in einem Industriebetrieb nicht.
20.04.2021 um 10:22 Uhr
In dem was rtjum schreibt gibt es eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen. Kurz, knapp und völlig Richtig.
20.04.2021 um 10:23 Uhr
Da es diesbezüglich noch keine gerichtlichen Entscheidungen gab, es es schwierig zu beantworten. Wie schon von rtjum angemerkt, stellt diese Pflicht einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der AN dar. Allerdings gibt es auch Tests, die diesen Eingriff nur marginal vornehmen (Spuck- oder Gurgeltest, oder der Test den du nur ganz vorne in der Nasenmuschel machen brauchst) Da könnte das Persönlichkeitsrecht hinter dem Schutz vor einem Infektionsgeschehen hinten an stehen. Ist aber eine Einzelfallentscheidung.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/pflicht-zu-coronatests-in-unternehmen_76_539438.html
20.04.2021 um 10:30 Uhr
Jeder Corona Test ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit! Die Antworten von Rakshazar sind also falsch wie immer zu diesem Thema. In einem Industriebetrieb können Schnelltest nicht verpflichtend durchgeführt werden auch nicht mit BV!
20.04.2021 um 10:37 Uhr
Ich halte es auch für wichtig das ein BR das was rtjum und moreno hier schreiben gegenüber der Belegschaft auch klar und deutlich kommunizieren----in der derzeitigen Lage am besten per Aushang.
20.04.2021 um 10:48 Uhr
Dummerhund dann würde ich als Mitarbeiter aber den Betriebsrat fragen was für eine bescheuerte BV abgeschlossen hat! ;-)
20.04.2021 um 10:55 Uhr
@moreno Du hast deine Meinung, ich meine. Der Artikel sagt etwas anderes. Aber das du sowas gerne ignorierst, ist ja kein Geheimnis ;-)
20.04.2021 um 11:18 Uhr
@moreno Gebe ich dir recht. Aber als BR kann man auch mal zugeben das man sich geirrt hat und sich zu dem Thema weiter Informiert hat. Und das man dann zu dem Entschluss gekommen ist das die BV Rechtsunwirksam ist. Auch das kann Charakterstärke sein.
@Raksharzar Denke das hat weniger etwas mit ignorieren zu tun. Es ist einfach die rechtliche Lage. Oder was glaubst du warum wir gerade das ganze durch einander in ganz Deutschland haben. Ich selbst z.B. würde mir wünschen gebe es endlich eine verbindliche Test- sowie Impfpflicht (bin selbst schon geimpft), aber es ist leider noch nicht.
20.04.2021 um 11:59 Uhr
Rakshazar Du verstehst halt nicht, dass eine Meinung eines Rechtsanwalt keine Rechtsprechung darstellt....aber damit musst Du halt leben!
20.04.2021 um 12:05 Uhr
Es gibt ja auch Gerichte die zumindest im einstweiligen Rechtsschutz da eine andere Meinung hatten https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/darf-der-arbeitgeber-coronatests-anordnen_76_536500.html
20.04.2021 um 12:10 Uhr
@Dummerhund
Du hast Recht, es muss was verbindliches kommen. Da aber noch nichts verbindliches da ist, ist das, was moreno sagt, nur die halbe Wahrheit. Ja, die Tests greifen in das Persönlichkeitsrecht ein, aber das alleine heißt nicht viel. Wie immer gibt es einige Ausnahmen. Der Artikel von Haufe zeigt es doch deutlich. Das wird aber von moreno ignoriert, genau das ist was ich meine. Du könntest sehr wohl verpflichtet werden, dich testen zu lassen und es könnte auch zu Sanktionen kommen, solltest du dich weigern. Deswegen ist die Aussage, das man einen Test niemanden vorschreiben kann, nicht richtig. Du hast es ja richtig gesagt, es herrscht eine ziemliche Verwirrung hier diesbezüglich, definitiv sollte es schnellstmöglich eine verbindliche Rechtssicherheit geben. Nur glaube ich das nicht, das sich die Gerichte so dermaßen festlegen werden. Infektionsschutz und der Schutz und die Sicherheit der AM, sollte eigentlich immer Vorrang vor den Bedürfnissen eines einzelnen haben (zumindest bei den harmlosen Tests, wo man kaum irgendwelche Beeinträchtigungen merkt)
20.04.2021 um 12:24 Uhr
Sie müssen nun ihren Beschäftigten verpflichtend Coronatests anbieten, wenn diese nicht ausnahmslos im Homeoffice arbeiten. Betriebe müssen ihren Beschäftigten grundsätzlich ein Testangebot pro Woche machen. Nur ausnahmsweise darf die Verpflichtung zwei Tests pro Woche umfassen, insbesondere für Mitarbeiter, die regelmäßigen Kundenkontakt haben. Darauf einigte sich das Bundeskabinett am 13. April 2021. Bei der beschlossenen Verpflichtung handelt es sich allerdings nur um eine Angebotspflicht seitens der Arbeitgeber, eine Testpflicht für die Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch eine Dokumentationspflicht wurde nicht beschlossen. Quelle Haufe Rakshazar nur weil du meinst was Gerichte festlegen werden und weil Du bestimmen willst welcher Schnelltest ,,harmlos" ist willst Du die Wahrheit verdrehen!
20.04.2021 um 12:48 Uhr
@ganther, da ging es aber nur um die Eilbedürftigkeit
20.04.2021 um 13:07 Uhr
Bei einer einstweiligen Verfügung werden immer zwei Sachen geprüft: Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund. Es stimmt es ist nur eine summarische Prüfung aber trotzdem schaut das Gericht auch ob es überhaupt einen Anspruch gibt und nicht nur ob es dringlich ist. Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sind sehr gewichtig, so dass auch eher eine Dringlichkeit angenommen wird. Zumindest hat hier das Gericht den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht als nicht schwerwiegend angenommen. Und wie waren hier nicht in einem Pflegeheim oder Klinik. Daher ist es doch nicht so dass man hier andere Teilnehmer des Forums als unwissend darstellen sollte weil er auf einen Haufe Beitrag verwiesen hat, so wie es moreno gemacht hat.
20.04.2021 um 13:15 Uhr
Gericht erkennt keine besondere Eilbedürftigkeit Die Richter des Arbeitsgerichts in Offenbach am Main wiesen den Antrag unter anderem jedoch auch schon deshalb zurück, weil der Arbeitnehmer die Eilbedürftigkeit einer sofortigen Entscheidung nicht belegt habe. Für die Richter war ein besonderes, eiliges Beschäftigungsinteresse nicht erkennbar. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.....Ganther hier ging es doch eindeutig um die Eilbedürftigkeit des Antrages. Es ist auch kein Freifahrtschein für Arbeitgeber verpflichtend Schnelltest einzuführen.
20.04.2021 um 13:43 Uhr
"Allerdings gibt es auch Tests, die diesen Eingriff nur marginal vornehmen (Spuck- oder Gurgeltest, oder der Test den du nur ganz vorne in der Nasenmuschel machen brauchst)"
ändert am Eingriff ins Persönlichkeitsrecht des MA aber nichts.
"Du hast deine Meinung, ich meine. Der Artikel sagt etwas anderes."
Was sagt der Artikel denn? Richtig ... das eine Testpflicht in Betracht kommt bei "MA hat Symptome / hatte Kontakt mit einer erkrankten Person". Wo liest Du so etwas im Ausgangspost? Nirgends ... Bravo!
Ist das Absicht, vom Thema abzuweichen? Wie sagt man so schön, "gut gemeint ist der kleine Bruder von scheiße gemacht".
20.04.2021 um 16:18 Uhr
Was ist, wenn der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur neuen Testpflicht abschließt? Muss ich mich dann testen lassen?
"Ja, wenn es einen Betriebsrat gibt, dann ist er bei einer Testpflicht auf jeden Fall mit zu beteiligen. Das ist eine Sache, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Arbeitgeber und Betriebsrat könnten eine solche Vereinbarung abschließen, die eine wirksame Testpflicht begründen würde."
Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott im SWR Interview
Fand ich persönlich jetzt überraschend.
20.04.2021 um 16:21 Uhr
RechtsprechungDas AG Offenbach (3.2.2021 – 4 Ga 1/21) erachtete in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Zutrittsverweigerung eines Arbeitgebers zum Arbeitsplatz als zulässig, weil der Arbeitnehmer sich weigerte, einen durch Betriebsvereinbarung angeordneten PCR-Test zu machen. Es fehle an einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Anordnung. Der Arbeitgeber müsse die Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Dagegen sei die Beeinträchtigung durch den Test nur kurz und von geringer Intensität. Offengelassen hat das Gericht allerdings, ob die Testanordnung in einer Betriebsvereinbarung überhaupt zulässig ist.
Auch interessant. Aber ich glaube, die Gerichte werden sich da noch öfter mit beschäftigen müssen.
20.04.2021 um 16:22 Uhr
Aber auch nur die Meinung von Herrn Fuhlrott .....10 Arbeitsrechtler 11 Meinungen ;-)
20.04.2021 um 17:05 Uhr
Fazit: Der Arbeitnehmer kann sich überlegen ob er sich ein Wattestäbchen 15 mm in die Nase schiebt oder sich ggfls. durch die Instanzen klagt. Die Gerichte werden wohl berücksichtigen müssen ob die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers überwiegt.
20.04.2021 um 17:34 Uhr
Es geht ja nicht darum ob es schlau ist ein Test zu verweigern. ;-) Ebenso gut könnte der AG ja sagen ohne Impfung kommt mir keiner mehr in den Betrieb......
20.04.2021 um 17:44 Uhr
Oh Gott, da habe ich jetzt aber eine hitzige Diskussion angezettelt
Die IG Metall bei uns ist da auch skeptisch, eine Testpflicht im Industriebetrieb in der BV verankert ist etwas fragwürdig.
Ja, die Impfpflicht wird kommen, wenn nicht vom Staat aus, dann vom Chef, da bin ich überzeugt von.
Es bleibt spannend.
20.04.2021 um 17:52 Uhr
@moreno Das mit den Arbeitsrechtlern wollte ich schon so ähnlich schreiben ;-)
Bei deiner 2. Antwort bin ich dann der Meinung, macht der AG es zur Pflicht, haben die Tests in der Arbeitszeit zu erfolgen. Denn dieser wäre dann in der Fürsorgepflicht und nicht der AN in seiner Freizeit. Ich bin aber weiterhin der Meinung das es eine Testpflicht endlich gesetzlich geben sollte.
20.04.2021 um 18:04 Uhr
@MarcFlemming ich lehne mich mal aus dem Fenster: eine vom Chef verordnete Impfpflicht wird es nicht geben, da bin ich zu 101% sicher
Die Testpflicht seitens des Staates wird kommen, schätze ich auch und bin auch dafür, solange es für die Personen mit Kundenkontakt oder Präzens gilt. Bei HO oder ähnliches denke ich eher nicht das es kommt, weil kein anderer direkt gefährdet wird.
Eine BV zur Testpflicht könnte nur dann Bestand haben, wenn die Persönlichkeitsrechte der Kollegen oder Kunden dem Persönlichkeitsrecht des einzelnen MA überwiegen. Eine Test ist auch ein weit geringerer Eingriff wie eine Impfung, da sehe ich schon Chancen das man es mit "Fürsorge für Kollegen und Kunden" begründen kann, wenn Abstand oder sonsitge MAssnahmen nicht einzuhalten sind.
20.04.2021 um 18:15 Uhr
"Ja, die Impfpflicht wird kommen, wenn nicht vom Staat aus, dann vom Chef, da bin ich überzeugt von."
Die würde ich als AN oder BRM vom Gericht kassieren lassen. Die hat ja noch weniger Chancen durchzukommen, als eine Testpflicht.
20.04.2021 um 18:22 Uhr
@celestro Dies sehe ich LEIDER genau so.
20.04.2021 um 18:35 Uhr
"Ja, die Impfpflicht wird kommen, wenn nicht vom Staat aus, dann vom Chef, da bin ich überzeugt von."
Die kommt halt indirekt.
Eine Impfung wird körperlicher Voraussetzung für Teilhabe an diversen Dingen werden.
Stichworte: Epileptiker und Führerschein Körpergröße und Achterbahn Farbenblindheit Elektriker
20.04.2021 um 18:49 Uhr
@ RudiRadeberger Kannst du mal bitte erklären was deine Beispiele mit einer Corona Impfung zu tun hat?
20.04.2021 um 18:51 Uhr
Epileptiker und Führerschein Körpergröße und Achterbahn Farbenblindheit Elektriker
Corona Impfung Flugreise/Konzert/Stadion/div. Arbeitsplätze(?)
Verständlicher?
20.04.2021 um 18:54 Uhr
bin mir nicht sicher, ob am Ende alle Anbieter (Flugreise, Konzert, Stadion) eine Impfung als ALLEINIGE Voraussetzung anbieten dürfen. Es gibt ja die Schnelltests ....
20.04.2021 um 19:06 Uhr
Keine Ahnung. Hausrecht? Aufnahme in die AGB`s?
Theoretisch kannst du als Airline sagen, dass du in Zukunft nur noch auf einem Bein hüpfende Passagiere beförderst, die die ganze Zeit "Es fährt ein Zug nach Nirgendwo" singen müssen.
Du darfst nur nicht aufgrund von Rasse, Glaube, Behinderung, sexueller Orientierung usw. den Zugang verweigern, sprich diskriminieren.
20.04.2021 um 19:08 Uhr
@RudiRadeberger auch wenn wir uns das wünschen würden und ein digitaler Impfpass ja auch schon in Arbeit ist, wird es letztendlich von Tests abhängig sein. Weil zum derzeitigem Stand nach wissenschaftlichen Ergebnissen eine Impfung noch keine 100%ige Sicherheit ist.
20.04.2021 um 21:04 Uhr
Ein Schnelltest ist noch weniger sicher. Das ist alles nur Augenwischerei und Aktionismus. Es gibt zur Zeit leider keinen 100% Schutz. Aber es ist halt besser etwas zutun das vieleicht zu 50% schützt, als garnichts zu machen.
21.04.2021 um 00:52 Uhr
"Keine Ahnung. Hausrecht? Aufnahme in die AGB`s?"
Nehmen wir mal an, die Gerichte hätten damit kein Problem. Dennoch würde es mMn nicht soweit kommen. Warum nicht? Weil die Firmen (Airlines etc.) die entfallenen Gewinne wieder rein holen wollen. Sie können es sich mEn nicht leisten, alle Menschen als Kunden auszuschließen, die sich nicht impfen lassen wollen. Jetzt am Anfang wird beides nebeneinander existieren. Irgendwann wird man versuchen, etwas davon abzuschaffen. Wenn aber der Kunde den Test zahlt, warum sollte es die Airline kümmern?
Und irgendwo hieß es ja schon von (Spahn?) ... wir können die Grundrechte nicht für immer einschränken. Wer sich nicht impfen lassen will, wird irgendwann das Risiko tragen müssen, sich im Alltag anzustecken. Ich denke da haben die Leute, die sich nicht impfen lassen wollen, so überhaupt kein Problem mit.
22.04.2021 um 10:33 Uhr
Die Impfpflicht wird niemals kommen, Menschenrecht.
Es wir so kommen, das keiner mehr verreisen darf ohne Impfung, oder sein Leben reduziert wird und so werden sich die Menschen impfen lassen.
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