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Betriebsvereinbarung per email

A
A.B
Apr 2021 bearbeitet

Darf der BR die abgeschlossene BV über email an die MA verschicken ?

65708

Community-Antworten (8)

C
celestro

19.04.2021 um 19:34 Uhr

Der AG ist verpflichtet, die BVen den ANern zur Kenntnisnahme zu bringen. Dazu muss er sie an geeigneter Stelle zur Einsicht bereit legen. Grundsätzlich wäre damit der Inhalt nicht geheim. Ich würde aber dennoch den AG fragen, bevor ich die einfach rumschicke.

U
UliPK

19.04.2021 um 20:32 Uhr

Bei der Betriebsvereinbarung ..........handelt es sich nämlich nicht um geheimhaltungsbedürftige Informationen der Beklagten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind (BAG 16.03.1982 – 3 AZR 83/79 – AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 1; BAG 15.12.1987 – 3 AZR 474/86 – AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5; BAG 23.10.2008 – 2 ABR 59/07 – AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 58, Rn. 23 m.w.N.).

Eine Betriebsvereinbarung fällt grundsätzlich nicht unter ein derartiges Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis.

Dies ergibt sich schon daraus, dass sie nach § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen sind. Die Pflicht zur Bekanntmachung einer Betriebsvereinbarung dient dazu, alle Arbeitnehmer des Betriebes in die Lage zu versetzen, sich ohne besondere Umstände mit dem Inhalt vertraut zu machen. Ein notwendiges Geheimhaltungsinteresse der Beklagten bestand danach schon nicht Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Sa 471/11- 30.09.2011- Revision nicht zugelassen Quelle:BRUTUS BR Forum

"6. Darf der Betriebsrat E-Mails an alle schicken?

Dass ein Betriebsrat heutzutage als Gremium Anspruch auf einen PC und auf Internetzugang hat, ist wohl unbestritten. Der Betriebsrat darf die Arbeitnehmer auch im Rahmen seiner Tätigkeit per E-Mail oder über das Intranet ansprechen. Fraglich ist eher, ob der Betriebsrat das Mailsystem auch nutzen darf, um E-Mails an den gesamten Betrieb zu senden. Dass eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft zu Werbe- und Informationszwecken über die Firmen-E-Mail-Adresse an die Arbeitnehmer wenden kann, ist sogar gerichtlich geklärt. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die private E-Mail-Nutzung verboten hat. Also kann es der Betriebsrat als innerbetriebliche Instanz erst recht. (Nachweise siehe Däubler, »Digitalisierung und Arbeitsrecht«, § 14 Rn. 29 ff.).

Zwar genießen Gewerkschaften über die Grundrechte über einen anderen und vor allem höheren Schutz als Betriebsräte; im Hinblick auf die mittlerweile allgemein übliche betriebliche Kommunikationspraxis über E-Mail wird man dem Betriebsrat aber auch das Recht einräumen müssen, im Rahmen seiner Kompetenzen E-Mails an alle versenden zu dürfen. Die Grenze solcher Aktionen ist erst erreicht, wenn der Betriebsablauf gestört wird oder messbare wirtschaftliche Nachteile für den Arbeitgeber eintreten" Quelle:https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zum-Umgang-mit-E-Mails~.html

Ergo würde ich deine Frage mit Ja beantworten.

K
kratzbürste

19.04.2021 um 21:00 Uhr

Es gilt der Grundsatz: Tue gutes und Rede darüber.

R
Relfe

20.04.2021 um 11:14 Uhr

ich setze dann den Hinweis an die MA in die e-mail: nur für MA, internes Dokument, vertrauliche MA-Info, nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

wie willst Du ansonsten MA im HO die BV zur Kenntnis geben? entweder per e-mail versenden oder Post verschicken.

G
ganther

20.04.2021 um 12:09 Uhr

Als BR wäre es für mich aber wichtiger den MA mit verständlichen Worten zu erklären was ich für eine Regelung ich geschlossen habe und warum, als eine BV zu verschicken die in drögen Juristendeutsch geschrieben wurde

C
celestro

20.04.2021 um 13:50 Uhr

"wie willst Du ansonsten MA im HO die BV zur Kenntnis geben?"

Wenn man es genau nimmt, ist der BR nicht dafür zuständig, die BV den MA zur Kenntnis zu bringen.

R
Relfe

20.04.2021 um 13:59 Uhr

@celestro

stimmt, aber wenn ich von einem MA nach einer BV gefragt werde, dann verweise ich ihn nicht an die GL. Ich geb/schicke ihm die BV oder falls möglich informiere ihn darüber, wo er die einsehen kann (Intranet)

D
DummerHund

20.04.2021 um 15:17 Uhr

@celestro Im Eingangsthread steht ja auch "Darf der BR die abgeschlossene BV über email an die MA verschicken ?" Und da dürfte es keine 2 Meinungen drüber geben: Ja er darf!

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