BR Wahlen - 1. Sitzung nach der Wahl
Hallo, nach welcher Zeit muß nach der Betriebsratswahl der neue Betriebsrat spätestens zusammenkommen ? habe den Verdcht, daß der alte BR Zeit schinden will, nach der Wahl ist die erste Zusammenkunft des neuen BRauf 5 Wochen anberaumt.
herzlichen Dank im Voraus
Community-Antworten (3)
09.04.2010 um 01:16 Uhr
Meines Wissens gibt es keine Frist, wann die erste Sitzung stattfinden muss. Lediglich eine, bis wann der Wahlvorstand zu diese Sitzung einzuladen hat. Wohlgemerkt, der Wahlvorstand - nicht der alte BR.
Es wäre aber anzumerken, das der alte BR auf jeden Fall nach 4 Jahren nicht mehr im Amt ist. Wenn dann der neue noch nicht arbeitsfähig ist, hat der Betrieb keinen BR und die Mitarbeiter dürfen sich bei den Verantwortlichen bedanken.
09.04.2010 um 01:26 Uhr
Achim Prott, BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Wedde, § 29 BetrVG, II. Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats Rn 6
Bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der Terminierung der konstituierenden Sitzung muss der WV daher darauf achten, dass betriebsratslose Zeiten vermieden werden (Blanke u. a., Betriebsratswahl, Rn. 447; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 5). Droht das Ende der Amtszeit des bisherigen BR, ist die konstituierende Sitzung so schnell wie möglich, ggf. unmittelbar nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, anzuberaumen
09.04.2010 um 12:19 Uhr
Der BR kann keine Zeit schinden... nach der Wahl lädt der Wahlvorstand zur konstituirenden Sitzung ein, dort wird ein Wahlleiter bestimmt der die Wahl des BR Vorsitzendes und des Stellvertreters leitet, danach übergibt dieser die Sitzung an den Vorsitzenden. Der neue BR ist automatsch im Amt, sobald die Amtszeit des alten BR endet. Und dieses Datum sollte euch ja wohl bekannt sein.
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