Inhouse-Schulung - "einer" zuviel?
Wir haben im neuen Jahr eine Inhouse-Schulung für alle Betriebsräte, nun haben wir aber ein kleines Problem. Seit über 1 Jahr ist ein Betriebsratsmitglied erkrankt und wann er wieder einsatzfähig sein wird steht in den Sternen, die ganze Zeit wurde er von einem Ersatzmitglied vertreten. Wir dachten jetzt eigentlich, dass dieses Ersatzmitglied, da noch keine Schulungen an der Inhouse-Schulung teilnimmt. Nun will aber das ordentliche Betriebsratmitglied obwohl eigentlich verhindert auch teilnehmen. Wäre an und für sich kein so großes Problem wenn nicht der Preis genau auf die Gremienzahl ausgelegt wäre und jede weitere Person extra kosten würde. Die GL hat sowieso schon einen Kropf wegen der Schulung und sieht nicht ein, dass mehr bezahlt werden soll. Wir haben schon recherchiert aber niergends was gefunden ob der verhinderte BR zurückstecken müßte, weiss jemand von Euch Rat. Wenn wirs nicht im Guten regeln können wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben als die GL zur Zusatzzahlung zu zwingen, na das gibt mal wieder einen Wierbel, aber vielleicht kennt Ihr Euch "rechtsmäßig" besser aus und helft uns auf die Sprünge. Danke mal im voraus, Grüßle Rita
Community-Antworten (7)
09.12.2008 um 18:13 Uhr
Rita, also ob ich so einen Dozenten nochmal buchen würde...? Wir beschließen auch bei Inhouseschulungen, wer an der Schulung teilnimmt. Letztendlich entscheidet Ihr als Gremium über den Schulungsbedarf der BRM. Es ist keine BR-Sitzung, zu der ich auch bei Krankheit meine Teilnahme mitteilen kann. Aber es macht natürlich keine gute Stimmung, wenn Ihr das erkrankte BRM ausschließt...
09.12.2008 um 18:26 Uhr
@Lotte
Wasn das für ne Antwort,widerspricht sich ja in allen Einzelheiten
09.12.2008 um 18:31 Uhr
DocPille, kann ich Dir helfen? ;-)) Stimmst Du mir zu, dass das Gremium beschliesst, wer an einem Seminar teilnimmt? Stimmst Du mir zu, dass dies auch bei Inhouseschulungen gilt? Stimmst Du mir zu, dass ein BRM, welches durch solch einen Beschluss ausgeschlossen wird, sauer sein könnte?
Wo liegt der Widerspruch?
09.12.2008 um 18:43 Uhr
Da würde ich aber mal ganz dringend ein ernstes Wort mit dem Seminaranbieter sprechen... Wenn der auch nur einen Funken Geschäftstüchtigkeit besitzt, sollte er in dieser Situation eine Kulanzregelung finden. Die zusätzlichen Unterlagen könnt Ihr ja selbst vervielfältigen und auf die Mappe und den ganzen Schnickschnack verzichten. (falls das nicht geht, schließe ich mich der Meinung von Lotte an und würde den nie wieder buchen.
Wenn es um eine Hotelbuchung geht, würde ich bei der GF um Zuzahlung bitten, denn auch ein Ersatzmitglied, das regelmäßig an Sitzungen teilnimmt hat ein Anrecht auf Schulung. Und auch der erkrankte Kollege brauchte eine Wissenauffrischung. Da läßt sich doch ein Kostenargument gegenüber der GF finden.
09.12.2008 um 18:51 Uhr
Danke, so dachten wir ja anfänglich auch und wir wollten weder den Einen noch den Anderen ausschließen, aber dieses Institut ist ansonsten ganz gut nur die Preisgestaltung ist einfach so geregelt. Wir haben den "verhinderten" ja auch auf den Termin angesprochen und gefragt ob er sich das überhaupt zutrauen kann, denn er hat eine Krankheit wo er eben nicht fast 8 Stunden 4 Tage hintereinander belastbar ist, er sitzt sonst auch im Büro und wie gesagt diese Arbeit ist im nicht mehr - zumindest bis jetzt - möglich. Darum ist die GL ja auch sauer dass sie wegen der Teilnahme von 1 Person zuviel mehr bezahlen soll und darum meine Frage ob es irgendwas gibt, wir meinten worauf sich die GL berufen könnte und ablehnen. Wir werden versuchen das Beste daraus zu machen. Gruß Rita
09.12.2008 um 19:37 Uhr
@DocPille -> kann Lotte nur voll und ganz zustimmen, alles richtig!
@Rita1976
er hat eine Krankheit wo er eben nicht fast 8 Stunden 4 Tage hintereinander belastbar ist.
Hier ist dann auch die Frage, ob er bei einer Teilnahme an einer solchen Schulungsmaßnahmen (Dauer) nicht gegen den Rechtsgrundsatz verstößt, dass man während der AU nicht unternehmen darf, was der Gesundung/Genesung entgegensteht.
Weiter könnte der AG auch zu Recht auf den Gedanken kommen hier einmal den medizinischen Dienst der KK einzuschalten mit der Bitte die AU zu überprüfen.
Beschließt aber der BR, dass dr gesamte BR plus das Ersatzmitglied an der Schulungsmaßnahme teilnimmt, so muss der AG die Kosten auch Mehrkosten tragen, auch wenn es ihm nicht gefällt.
09.12.2008 um 20:06 Uhr
fraglerio, also echt...Lotrto...wie spricht man das? ;-))) ...da geht man kurz zum Telefon und schon ist die Welt wieder richtig...
Rita, er darf nichts machen, was seine Gesundung gefährdet.... Was habt Ihr denn bezüglich der Teilnehmer der Inhouseschulung beschlossen?
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