Hallo.

Bei uns wurde gerade eine Betriebsratswahl durchgeführt. Der Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern. Das Mitglied mit den drittmeisten Stimmen würde aber lieber erstes Ersatzmitglied werden. Das erste Ersatzmitglied und der Rest des gewählten Betriebsrates wäre auch damit einverstanden.
Nun meine Frage : Geht das oder ist es nicht "erlaubt"

Danke

Das erste Ersatzmitglied würde natürlich dann zum aktiven Mitglied...also würden nur diese beiden Positionen tauschen. Der Rest bliebe so erhalten wie gehabt...

Indem eben der ordentliche mit dem 1. Ersatz tauscht. Der erste Ersatz wird ordentlich, der ordentliche wird Ersatz...

:-) weiss ich auch... aber dem ordentlichen ging es nur um den Kündigunsschutz, den 1. Ersatz aber um´s mitgestalten.... aber das weiss der Wähler ja nicht...

Okay... danke für die Antworten. Turücktreten will er ja nicht... Ihm geht´s ja um den Kündigungsschutz... okay... ein Stück totes Holz zum mitschleifen.

Danke für die schnellen Antworten :-)


Naja okay... aber letzten Endes bedeutet es, dass es nicht geht und deshalb ein unmotivierter Kollege aus unlauteren Motiven drinbleibt und nicht die Möglichkeit hat den Platz für einen motivierten frei zu machen und trotzdem seinen speziellen Kündigungsschutz als Ersatzmitglied behält... dämliche Regelung... aber wenn es so ist, dann ist es eben so...