Konfliktvermeidung eines Betriebsrats mit einem Projekt empirischer Forschung
Hallo, ich bin Lehrbeauftragter an einer Dualen Hochschule und habe eine vielleicht ungewöhnliche Frage: Gibt es "Richtlinien" in welcher Weise ein Betriebsrat in ein Projekt empirischer Forschung im betrieblichen Umfeld eingebunden werden sollte/muss, um mögliche Konflikte schon im Vorfeld auszuräumen.
Community-Antworten (3)
19.04.2021 um 12:20 Uhr
Die "Richtlinie" nennt sich BetrVG. Im Gesetz stehen alle Dinge bei denen ein BR ein Mitbestimmungsrecht hat. Grade die Datenerhebung unterliegt "fast immer" der Mitbestimmung - egal welchem Zweck die Datenerhebung dient. Es reicht das sie der "Leistungs- und Verhaltenskontrolle" dienen könnte. Von daher sollte man das NIE ohne BR durchführen.
19.04.2021 um 12:30 Uhr
"Im Gesetz stehen alle Dinge bei denen ein BR ein Mitbestimmungsrecht hat."
Wir wollen das Informationsrecht bitte nicht vergessen.
"Es reicht das sie der "Leistungs- und Verhaltenskontrolle" dienen könnte."
Und wenn hier keine technischen Systeme zur Anwendung kommen sollen?
"Von daher sollte man das NIE ohne BR durchführen."
Zustimmung!
19.04.2021 um 16:20 Uhr
https://www.betriebsrat.com/datenschutz-in-der-betriebsratsarbeit
Ich hoffe, das hilft weiter.
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