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Konfliktvermeidung eines Betriebsrats mit einem Projekt empirischer Forschung

D
Dozent
Apr 2021 bearbeitet

Hallo, ich bin Lehrbeauftragter an einer Dualen Hochschule und habe eine vielleicht ungewöhnliche Frage: Gibt es "Richtlinien" in welcher Weise ein Betriebsrat in ein Projekt empirischer Forschung im betrieblichen Umfeld eingebunden werden sollte/muss, um mögliche Konflikte schon im Vorfeld auszuräumen.

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

19.04.2021 um 12:20 Uhr

Die "Richtlinie" nennt sich BetrVG. Im Gesetz stehen alle Dinge bei denen ein BR ein Mitbestimmungsrecht hat. Grade die Datenerhebung unterliegt "fast immer" der Mitbestimmung - egal welchem Zweck die Datenerhebung dient. Es reicht das sie der "Leistungs- und Verhaltenskontrolle" dienen könnte. Von daher sollte man das NIE ohne BR durchführen.

C
celestro

19.04.2021 um 12:30 Uhr

"Im Gesetz stehen alle Dinge bei denen ein BR ein Mitbestimmungsrecht hat."

Wir wollen das Informationsrecht bitte nicht vergessen.

"Es reicht das sie der "Leistungs- und Verhaltenskontrolle" dienen könnte."

Und wenn hier keine technischen Systeme zur Anwendung kommen sollen?

"Von daher sollte man das NIE ohne BR durchführen."

Zustimmung!

E
enigmathika

19.04.2021 um 16:20 Uhr

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