Hallo,

unser Wahlvorstand hat Unterlagen zur Briefwahl verschickt.

Weiterhin gab es den Hinweis, dass die KollegInnen, die schon per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben auch am Wahltag nochmals ihre Stimme abgeben können. Ihre vorherige Briefwahl sollte dann zur Stimmenauszahlung nicht berücksichtigt werden.

Entspricht dies der Wahlordnung ?

Danke für Eure Unterstützung.

Gruß SF