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gibt es nach dem 31.5.010 noch einen Betriebsrat

Y
Ylenia
Nov 2016 bearbeitet

Entschuldigt bitte, dass ich nicht sofort auf alle Antworten geantwortet habe, aber ich hatte gestern eine BR-Sitzung und war nicht an meinem Arbeitsplatz. Vielen Dank für Eure tollen Antworten. Es ist so, dass weder die GL noch das noch amtierende BR-Gremium ein Auflösung beantragt hat. Ich habe nur die Befürchtung, dass die Wahl anuliert werden soll und deshalb wollte ich mich im Vorfeld erkundigen, was möglich ist und ob der amtierende BR dann noch eine Funktion hat. Da die konstituierende Sitzung nach dem 31. Mai 2006 stattgefunden hat, bleibt also der amtierende BR noch bis zu diesem Datum im Amt. Sollte die Anulierung von der GL beantragt werden, können dann die noch amtierenden BR-Mitglieder einen neuen Wahlvorstand wählen und wie schnell muss dann das Wahlverfahren eingeleitet werden? Gelten dann auch die Zeitabläufe, wie beim jetzigen Wahlverfahren? Gruß Ylenia.

91904

Community-Antworten (4)

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rolfo

08.04.2010 um 12:02 Uhr

Wer soll die Wahl denn anullieren, die Wahl kann nur vom Arbeitsgericht als ungültig erklärt werden. Derr jetzt gewählte BR bleibt erstmal bis zum Urteil des Arbeitsgerichts im Amt, nach dem Urteil muss ggf. Neuwahl stattfinden

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nicoline

08.04.2010 um 19:02 Uhr

Ylenia, Ich habe nur die Befürchtung, dass die Wahl anuliert werden soll und deshalb wollte ich mich im Vorfeld erkundigen, was möglich ist und ob der amtierende BR dann noch eine Funktion hat. Die Wahl kann nur innerhalb der vorgesehenen Frist angefochten werden. Dieses kann der AG, Beschäftigte oder eine Gewerkschaft einleiten.

§ 19 Wahlanfechtung (1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. (2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

Bis das Arbeitsgericht ein Urteil gesprochen hat, bleibt der gewählte BR im Amt, seine Beschlüsse haben Gültigkeit => es sei denn, dass das Gericht die Wahl für nichtig erklärt, was ziemlich selten ist!

Sollte Euch der AG sagen, er habe die Wahl annulliert ohne Euch ein Urteil zeigen zu können, könnt Ihr ihn freundlich anlächeln, oder laut loslachen und weiter machen!

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Ylenia

08.04.2010 um 19:16 Uhr

Vielen Dank für die Infos, jetzt warten wir dann gemütlich ab was passiert.

N
nicoline

08.04.2010 um 19:21 Uhr

Ylenia, Vielen Dank für die Infos ;-)) gerne

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