Erstellt am 16.04.2021 um 17:17 Uhr von celestro
Sorry, aber da sind Sie hier nun wirklich völlig falsch. Ich würde mein Gegenüber eher darauf hinweisen, das ich damit keine Erfahrung habe und auf ein anderes Verfahren ausweichen.
Wüsste nicht, wieso irgendeine Firma etc. darauf bestehen sollte, eine digitale Unterschrift zu erhalten.
Erstellt am 16.04.2021 um 18:16 Uhr von RudiRadeberger
"Wüsste nicht, wieso irgendeine Firma etc. darauf bestehen sollte, eine digitale Unterschrift zu erhalten."
SigG
§126 und 126 BGB
§371 ZPO
um nur einige Beispiele zu nennen. Willkommen im 21. Jahrhundert.
Erstellt am 16.04.2021 um 18:51 Uhr von UliPK
Das Problem ist auch, das es da mehrere Möglichkeiten gibt.
Hast du ein PDF Dokument
Ein Word oder Excel Dokument
Eine Textdatei
Ein Bild
oder in Papierform und du sollst es elektronisch zurückschicken.
Am besten ist es alle oben genannten außer den ersten, ist ja schon PDF, die anderen Dokumente in eine PDF umwandeln und dann zu unterschreiben.
Wie man das dann macht, ist in den folgenden Video links beschrieben.
https://www.youtube.com/watch?v=k7joErVSDkM
oder wenn man ein zu altes Office hat:
https://www.youtube.com/watch?v=pKBEs6rKUOA
setzt aber voraus das man einen Scanner hat, den man dann bei einer Rechnung in Papierform auch benötigt.
Ich selber habe für mich eine Unterschrift als Bilddatei hinterlegt und füge diese dann in Dokumente ein.
Bin da aber auch bei celestro
Bist hier in den falschen Forum für derartiges gelandet
Erstellt am 17.04.2021 um 00:57 Uhr von celestro
"SigG
§126 und 126 BGB
§371 ZPO
um nur einige Beispiele zu nennen. Willkommen im 21. Jahrhundert."
Welche Firma verbirgt sich unter diesen §? Ich habe Sie mir angesehen und keine Firma gefunden. Außerdem sollte man vor dem Antworten kurz nachdenken. Wenn der TE eine Rechnung bekommt und die Firma das jetzt mit digitaler Unterschrift erledigen will, dürfte es in 99 von 100 Fällen funktionieren, die Firma um eine andere Form der Erledigung zu bitten. Also nochmal die Frage ... was sollen uns diese § genau sagen?
Danke!
Erstellt am 17.04.2021 um 08:40 Uhr von RudiRadeberger
0:57 Uhr? Kein Leben?
Die Paragraphen regeln die Konformität einer elektronischen Signatur. Weil eben diese in der Geschäftswelt immer wichtiger wird und die Prozesseffizienz steigert.
Aber um es für dich in einfachen Worten zu sagen: Auch wenn du noch einen Volksempfänger hast, wirst du im Mediamarkt keine Ersatzteile dafür bekommen. Und daran wird sich wohl auch durch dein Bitten nichts ändern.
Ansonsten ist der Thread OT.
Erstellt am 17.04.2021 um 10:05 Uhr von UliPK
OT An
Nur der Form halber.
Das SigG (Signaturgesetz ) wurde 2017 vom VDG (Vertrauensdienstegesetz) abgelöst.
Das was wir hier behandeln ist die einfache digitale Signatur nach Art. 3 Nr. 10 EIDAS VO
Diese ist nicht rechtssicher.
OT Aus
Erstellt am 17.04.2021 um 17:13 Uhr von celestro
"Ansonsten ist der Thread OT."
Das ganze Thema ist OT, weil das hier ein BR-Forum ist. Aber wie wäre es, wenn Du mal vernünftig meine Frage beantworten würdest?
WELCHE FIRMA VERBIRGT SICH UNTER DIESEN PARAGRAPHEN?
Was die Paragraphen regeln, kann ich selbst sehen. Aber ich z.B. habe in meinem ganzen Leben noch nie eine digitale Signatur gebraucht und kenne auch niemanden, der so etwas jemals eingesetzt hat. Ja, natürlich wird das in Zukunft zu nehmen und Ja, das ist neumodisch etc.
Ändert aber nichts daran, das Ewald sicher auch ohne so etwas klarkommen würde. Wie man liest:
"Ich habe eine Rechnung erhalten und soll die nun mit einer Unterschrift versehen."
Nenn uns also bitte eine Firma, öffentliche Verwaltung, sonstwen, bei dem das ein MUSS ist und wo Ewald mit der Rechnung nicht auch ohne auskommen würde.
Ich wette, da wird von Dir nichts sinnvolles kommen .....
Erstellt am 17.04.2021 um 18:00 Uhr von RudiRadeberger
"Nenn uns also bitte eine Firma, öffentliche Verwaltung, sonstwen, bei dem das ein MUSS ist und wo Ewald mit der Rechnung nicht auch ohne auskommen würde."
Nun, wenn der gute Ewald zum Beispiel in der Abfallentsorgung tätig wäre, müsste er seit 10 Jahren jeden Transport ZWINGEND elektronisch qualifiziert signieren. Siehe deutsche Nachweisverordnung.
Ich weiß, du hast es nicht so mit anderen Meinungen. Belassen wir es dabei.
Erstellt am 17.04.2021 um 18:08 Uhr von celestro
Ist das Dein scheiß verdammter Ernst?
LESEN:
"Ich habe eine Rechnung erhalten und soll die nun mit einer Unterschrift versehen."
und weiter:
"Habe das noch nie gemacht,Wie gesagt,mein Laptop ist noch ein Windows 7.Ich bitte um eine einfache Erklärung ohne Fachausdrücke."
liest sich das wie jemand, der in der Abfallentsorgung tätig ist? NEIN? Warum kommst Du dann mit diesem Mist hier an?
Man man man .....
Erstellt am 17.04.2021 um 18:12 Uhr von RudiRadeberger
Jetzt wisch dir mal den Sabber ab und pamp hier nicht die ganze Zeit rum.
Du wolltest eine Antwort auf "Nenn uns also bitte eine Firma, öffentliche Verwaltung, sonstwen, bei dem das ein MUSS ist und wo Ewald mit der Rechnung nicht auch ohne auskommen würde."
Und die hast du jetzt.
Erstellt am 18.04.2021 um 17:09 Uhr von tante frieda
celestro hat schlechte Manieren. Zum Fremdschämen
Erstellt am 18.04.2021 um 19:11 Uhr von celestro
@RudiRadeberger
ewamo ist eine Privatperson und hat eine Rechnung bekommen. Wäre er AN, hätte ihm in der Firma jemand gezeigt, wie man etwas elektronisch signiert. Außerdem würde er nicht mit seinem privaten Laptop mit Windows 7 "herumdoktorn". Demnach ist und bleibt Deine Antwort einfach nur absurd.
Erstellt am 19.04.2021 um 07:32 Uhr von xyz68
@ ewamo
schreibst du als Privatperson: wende dich an den Rechnungsersteller und bitte ihn um eine Rechnung in Papier.
schreibst du als Arbeitnehmer: wende ich an eure IT, diese wird dir weiterhelfen können.
Nur weil digitale Unterschriften möglich sind, heißt es nicht, dass jeder jetzt privat diese auch digital zu leisten hat. (Es ei denn auf dem Scanner des Paketboten, da unterschreibe ich aber auch mit einem Stift.)
Wenn es in einer Firma eingeführt wird, so sollte die Firma auch das entsprechende Equipment und die entsprechende Schulung stellen.
Meine persönliche Meinung.
Erstellt am 19.04.2021 um 08:48 Uhr von fantil
Zitat Tante Frida "celestro hat schlechte Manieren. Zum Fremdschämen"
Nö Tante Frida, dass sehe ich nicht so, aber schäme dich ruhig weiter!
Erstellt am 19.04.2021 um 14:04 Uhr von Rakshazar
Ziemlich Schade, wie sich dieses Forum hier entwickelt hat...Celesto und Moreno sind zwei, die hier sehr schnell, sehr pampig und unverschämt werden. Auch im Internet kann man vernünftig und Respektvoll miteinander umgehen auch wenn man gegenteilige Meinungen hat. Leider fehlt den beiden das sehr häufig.
Erstellt am 19.04.2021 um 15:02 Uhr von Dummerhund
Ich gebe mal den Hinweis auf das e-Rechnungsgesetz. Weiß aber nicht ob es seit 2019 schon auf Bundesebene gilt. Der Fragesteller sollte in jedem Fall mal in die AGB schauen. Diese muß er ja haben wenn er ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat. Ich würde aber in erster Linie davon abraten eine Rechnung digital durch Unterschrift zu bestätigen oder als in Ordnung zu befinden das mir eine Summe xy abgezogen werden darf. Zu leichte Gefahr durch Betrüger.
Erstellt am 19.04.2021 um 17:40 Uhr von celestro
"auch wenn man gegenteilige Meinungen hat."
Es geht nur überhaupt nicht um gegenteilige Meinungen. Sondern es wird an irgendwelchen Dingen herumgekrittelt. Wenn ich eine falsche Aussage mache, die korrigiert wird, hat auch niemand etwas dagegen. Aber im vorliegenden Fall gibt der Ausgangspost absolut nichts her, was es an meinen Aussagen zu kritisieren gäbe. Und dann ist es eher unverschämt, irgendwelche absurden Klamotten hervorzuholen. Ich sehe auch nicht, wieso ich in so einem Fall nicht auch etwas deutlicher werden dürfte.
Erstellt am 19.04.2021 um 18:36 Uhr von UliPK
" Ich sehe auch nicht, wieso ich in so einem Fall nicht auch etwas deutlicher werden dürfte. "
Wer so wenig sieht, ist meist schon etwas betriebsblind.
Erstellt am 19.04.2021 um 23:35 Uhr von Dummerhund
Auch für mich ist es ein Himmelweiter Unterschied, ob ich den Transport oder den Erhalt einer Ware digital Signiere oder aber eine Rechnung die evtl. dem Ersteller berechtigt mir eine Summe xy vom Konto ab zu ziehen.
Bitte dazu auch mal folgenden Artikel lesen:
https://www.billomat.com/magazin/elektronische-rechnungsstellung-mittels-digitaler-signatur/
Von daher bin ich voll bei celestro.
Erstellt am 20.04.2021 um 07:57 Uhr von Rakshazar
@celestro
Also, wenn du selber schon nicht mehr liest was du wie schreibst, bist du betriebsblind!
Ja, deine Umgangsformen und deine Ausdrucksweise sind unverschämt. Auch du solltest dich an die Netiquette halten.
Erstellt am 20.04.2021 um 08:09 Uhr von Dummerhund
@Rakshazar
Netiquette bedeutet aber auch, das selbst wenn die Emotionen mal hoch kommen, sich wieder runter zu fahren und sachlich zum Thema zurück zu kehren. Wir sind doch hier nicht auf einem Sportplatz wo Dortmund gegen Schalke, Bayern gegen 1860 oder Dresden gegen Aue spielt.
Erstellt am 20.04.2021 um 08:23 Uhr von moreno
Rakshazar der erste der gerne Leute angreift aber über andere urteilt.....