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Briefwahlunterlagen versandt - Kollege kommt ins WL - Darf er wählen?

L
Loulou
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, es wurde Briefwahlunterlagen an Bereiche im Unternehmen versandt. Diese Kollegen möchten allerdings persönlich wählen. In Vergangenheit wurde Ihnen nur die persönliche Wahl gestattet, wenn sie ihre BW-Unterlagen mitgebracht haben. Nun wird gesagt, man habe die Unterlagen vergessen. Die BW-Unterlagen sind auch nicht zurückgesandt worden. Darf man die kollegen trotzdem persönlich wählen lassen?? Gibt es hierzu Quellen oder Entscheidungen??

Wer kann helfen?

Vielen Dank!!!!!!!

1.41804

Community-Antworten (4)

S
Shadowweaver

07.04.2010 um 23:43 Uhr

Nabend, würde als Wahlvorstand das dann kurz schriftlich fixieren das die Leute zum 2 mal die Unterlagen bekommen haben verwehren dürft ihr es ihnen nicht zu wählen.und genau auf den Rücklauf achten nicht das die 2 mal wählen.

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rolfo

08.04.2010 um 10:12 Uhr

Einer persönlichen Stimmabgabe steht nichts im Wege. Ihr kontrolliert ja sowieso nach Beendigung der Wahl die Briefwahlunterlagen und diese müssen eine persönliche Erklärung dabei haben. Kommt von den Direktwählern auch eine Briefwahl seht ihr das ja und erklärt die Briefwahl des Betreffenden für ungültig.

S
sueden

08.04.2010 um 17:35 Uhr

Genau! Wichtig (und auch so vorgeschrieben) ist, dass jede Stimmenabgabe - egal ob schriftliche oder persönliche - durch den Wahlvorstand in einer Liste vermerkt wird. So können Doppeltabstimmungen ausgeschlossen werden.

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Loulou

08.04.2010 um 17:39 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Rückantworten. Ich habe das auch so gesehen. Grundsätzlich sind durch die Wählerliste und die eingetragenen Vermerke der BW, alle Möglichkeiten einer vermeintlichen Doppelwahl ausgeschlossen.

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