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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verbot Aushang BR Wahl

B
buffy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen Unser wahlvorstand hat überall im gemieteten Gebäude im Aufzug und Tiefgarage mit Tesaband Hinweiszettel auf den Termin zur BR Wahl ausgehängt. Dies ist die erste BR Wahl in unserer Betriebsstätte. Nun meldet sich unsere Personalabteilung und verlangt dass wir diese Hinweiszettel entfernen. Die anderen Mieter befinden sich nur im Erdgeschoss und sind aber auch Betriebstätten vom gleichen Arbeitgeber Ist dies statthaft? Merci für die Hilfe

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Community-Antworten (4)

G
geploeg

07.04.2010 um 19:21 Uhr

Habt ihr kein Schwarze Brett für den Betriebsrat? Überall aushängen geht natürlich nicht. Wie sieht das denn aus??

S
Shadowweaver

07.04.2010 um 23:47 Uhr

Überall da wo eure Mitarbeiter verstärkt auftreten dürft ihr auch aushängen natürlich hat geploegirgendwie Recht wenn er sagt schwarzes Brettaber wenn der Wahlvorstand sagt so können wir alle erreichen dann solltet ihr das auch tun.

P
peters

07.04.2010 um 23:52 Uhr

Wenn es, wie buffy geschrieben hat, die erste Wahl eines BR in seinem Betrieb ist, dann kann es noch kein schwarzes Brett des BR geben.

Vermutlich will der Arbeitgeber den zukünftigen BR gleich ein wenig einschüchtern. Fragt ihn nach einem genehmigten Aushangplatz und nutzt auch andere Möglichkeiten der Werbung. Handzettel usw.

Aber achtet darauf, dass das Verteilen nicht in der Arbeitszeit geschieht, sonst habt ihr die nächste Rüge.

B
buffy

09.04.2010 um 12:18 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten Leute. Ja es gibt noch kein "SChwarzes Brett" für den Betriebsrat. wir haben nur Zettel aufgehängt auf denen der Termin für die BRW aufgeführt ist, weder Werbung noch sonst irgendwas.

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