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Mehrheits/Wahllisten 2

D
DonJohnson
Nov 2016 bearbeitet

@DJ: Wie ein Listenführer zu "seinen" Kandidaten kommt, bleibt doch ihm überlassen. Man kann zu den MA seines Vertrauens gehen, die Leute auffordern, sich bei Koll. XY in die Kandidatenliste zu schreiben, eine Liste ans schwarze Brett hängen (Pech, wenn die geklaut oder als nicht genehmigter Aushang vom Chef entfernt wird) - ganz nach Belieben.

Oh, das sehe ich dann doch wieder etwas anders.

  1. Wenn die Liste vom WV ausgehängt wurde ist das ein grober Verstoß
  2. Das Sammeln der AN auf der Liste hat nicht wärend der Arbeitszeit zu geschehen
  3. Welches schwarze Brett? Vom AG? Vom BR oder vom WV? An allen dreien hat die aber sowas von wenig zu suchen...
  4. Ein WV der als Listenführer eine Liste eröffnet sollte aber sowas von vorsichtig sein mit den Informationen und erst Recht mit dem Sammeln der Kandidaten, weil man das in der Tat sehr leicht als Wahlbeeinflussung usw auslegen könnte.
  5. Ich denke meine Glaskugel funktioniert ganz gut und der WV als solches hat die Liste ausgehängt, womit sich dann die Wahl echt erledigt hat...
1.02202

Community-Antworten (2)

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Petrus

07.04.2010 um 18:05 Uhr

  1. Wenn die Liste vom WV ausgehängt wurde ist das ein grober Verstoß

Der Listenführer, der "zufällig" im WV sitzt, wird hoffentlich etwas anderes aussagen...

  1. Das Sammeln der AN auf der Liste hat nicht wärend der Arbeitszeit zu geschehen

Wenn der ArbGeb das für alle Listen genehmigt, dürfte das kaum zu beanstanden sein. Und andererseits: Woher willst Du wissen, dass sich die MA nicht nur in der Pause eingetragen haben?

  1. Welches schwarze Brett? Vom AG? Vom BR oder vom WV? An allen dreien hat die aber sowas von wenig zu suchen...

Ich sag ja: Pech, wenn die Liste als nicht genehmigter Aushang vom Chef (oder BR oder WV) entfernt wird. Die Frage wäre aber eher: Ist der Chef (oder BR oder WV) verpflichtet, den nichtgenehmigten Aushang zu entfernen?

  1. Ein WV der als Listenführer eine Liste eröffnet sollte aber sowas von vorsichtig sein mit den Informationen und erst Recht mit dem Sammeln der Kandidaten, weil man das in der Tat sehr leicht als Wahlbeeinflussung usw auslegen könnte.

Infos hat er ja scheinbar nicht gegeben. (daher die 4 Unwissenden)

  1. Ich denke meine Glaskugel funktioniert ganz gut und der WV als solches hat die Liste ausgehängt,

Was zu beweisen wäre...

womit sich dann die Wahl echt erledigt hat...

Wenn man den Richter überzeugt. Eine "Offene Liste" - egal ob die nun bei jemandem auf dem Schreibtisch liegt, im Pausenraum auf dem Esstisch oder aber bei jemandem an der Bürotür hängt, könnte dafür etwas dünn sein...

D
DonJohnson

07.04.2010 um 18:34 Uhr

@Petrus Klar meine Thesen wären noch zu beweisen, ich befürchte aber wie gesagt, dass ich durchaus Recht habe...

Wenn man den Richter überzeugt. Eine "Offene Liste" - egal ob die nun bei jemandem auf dem Schreibtisch liegt, im Pausenraum auf dem Esstisch oder aber bei jemandem an der Bürotür hängt, könnte dafür etwas dünn sein...

Eine "Offene Liste" von einem WV wird den Richter nciht milde stimmen - ich befürchte sofgar eher im Gegenteil, da es ansonsten den Anschein hat.... Aber das hatten wir ja schon...

Ich denke und befürchte, dass ich Recht habe, womit die Wahl echt zu knicken wäre...

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