Guten Tag,
wir sind grade in den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl. Wir möchten eine Mehrheitswahl durchführen und haben dazu zwei Listen ausgehangen.
Eine Liste in unserem Hauptgebäude und eine Liste in einer Aussenstelle (Labor/Lager).
Wir müssen insgesamt 7 Betriebsratsmitglieder wählen (133 wahlberechtigte Mitarbeiter).
Letzte Woche haben wir beide Listen nach der Frist rechtzeitig abgehangen.
Auf der Liste von unserem Hauptgebäude haben sich 14 Personen eingetragen und auf er anderen Liste 3 Personen.
Jetzt hat uns jemand gesagt, daß wir diese Listen nicht zusammenführen dürfen. Ist die Liste mit den 3 Personen dann ungültig?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.