Erstellt am 06.04.2010 um 10:15 Uhr von BRMUC
Hallo uteflohr,
selbsverständlich kann sich der Kollege, welcher einen befristeten Arbeitsvertrag hat, auch zur Wahl aufstellen. Dieser muss halt nur bedenken, dass mit Auslauf seines Arbeitsvertrages, auch die Betriebsratzugehörigkeit endet.
Gruß
BRMUC
Erstellt am 06.04.2010 um 11:21 Uhr von Petrus
> Können Kollegen die einen befristeten Arbeitsvertrag haben sich zur Wahl stellen?
Ja.
> Was passiert, wenn er auch gewählt wird, aber der Vertrag nicht verlängert wird?
Das nächste Ersatzmitglied rückt nach.