Aktenzeichen "BR Arbeit vor regulärer Arbeit"
Kann mir jemand das genaue Aktenzeichen des Urteiles nennen, wonach Betriebsratsarbeit vor regulärer Arbeit geht?
Danke schonmal.
Community-Antworten (2)
05.04.2010 um 00:33 Uhr
@hitch, dazu brauchst du kein Aktenzeichen, der § 37 im BetrVG genügt völlig!
05.04.2010 um 14:11 Uhr
BAG vom 21.06.2006 7 AZR 418/05
Orientierungssatz
1. Der Anspruch auf Vergütungsfortzahlung eines Betriebsratsmitglieds setzt voraus, dass es während der Zeit der Arbeitsbefreiung gesetzliche Aufgaben des Betriebsrates wahrnimmt. Die Arbeitsbefreiung muss weiterhin zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Betriebsrates erforderlich sein.
2. Bei der Prüfung, ob die Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung einer Betriebsratsaufgabe erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Dabei hat das Betriebsratsmitglied nicht nur die Interessen des Betriebsrates, sondern auch die des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Verwandte Themen
Weitergabe des Aktenzeichens des Integrationsamts
ÄlterHallo, unsere Personalsachbearbeiterin bat mich darum, mit einem Kollegen, der wegen 100% Erwerbsminderung nicht mehr arbeitet, Kontakt aufzunehmen (sie selbst hat die aktuelle Telefonnummer nicht).
Urlaub nach Krankheit
ÄlterHallo zusammen, Eine Frage wir haben 30 Tage Tarifvertraglichen Urlaubsanspruch. Jetzt ist jemand Langzeitkrank und macht eine Widereingliederung bis zum 15.07.22. Jetzt hatt er noch alten Urlaub von
Ersatzmitglied laden wenn normales Mitglied "zuviel Arbeit" hat ?
ÄlterHallo zusammen, in unserem Betriebsrat kommt es immer wieder vor, das einzelne Mitglieder aufgrund ihrer normalen Arbeit nicht an der Sitzung teilnehmen können/wollen. In der Vergangenheit wurden hi
Nichtexaminierte haben Anspruch auf die Geriatriezulage
ÄlterWer kann mir das Urteil vom 28.3.07 Zahlung der Geriatrizulage für Nichtexaminierte Altenpfleger mit Aktenzeichen nennen. Unser Arbeitgeber zahlt diese ohne Angabe von Gründen nicht ,obwohl das Urtei
Umziehen = Arbeitszeit?
ÄlterHallo, ich habe gehört, das es ein Urteil des Bundesarbeitsgericht gibt,nachdem das Umziehen vor der Arbeit als Arbeitszeit zu bewerten ist. Begründung soll die sein, daß es keinen Arbeitnehmer zuzu