Ist der Wahlleiter auf der konstituierenden Sitzung zur Neutralität verpflichtet?
Bei der Wahl zum 2. Vorsitzenden in unserem Betrieb wurde betont das der bisherige Amtsinhaber (der wieder kandidierte)über fundiertes Fachwissen verfüge und am besten geeignet sei, die Amtsgeschäfte des Vorsitzenden im Zweifelsfalle zu übernehmen.Dem Gegenkandidaten wurden Wissensfragen gestellt(Zitat:"Worauf gründet sich die betriebsrätliche Arbeit?").Dies ist meiner Meinung nach Wahlbeeinflussung.Der eine wird offensichtlich vor allen Anwesenden als geeignet dargestellt, der andere Kandidat nicht.
Der als geeignet vorgestellte Kandidat wurde dann auch wiedergewählt.
Ist dies zulässig? Und in wieweit ist dies Ergebnis noch anfechtbar?