Weiterbildung
Ist ein neu Gewähltes Betriebsrat Mitglied verpflichtet sich Weiterzubilden? (Grundlehrgang Betriebsverfassung)
Community-Antworten (1)
02.04.2010 um 18:30 Uhr
Osterhase,
http://www.rkuk.de/information/fuer-betriebsraete/schulungsanspruch
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.
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