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Weiterbildung

O
Osterhase
Jan 2019 bearbeitet

Ist ein neu Gewähltes Betriebsrat Mitglied verpflichtet sich Weiterzubilden? (Grundlehrgang Betriebsverfassung)

79701

Community-Antworten (1)

N
nicoline

02.04.2010 um 18:30 Uhr

Osterhase,

http://www.rkuk.de/information/fuer-betriebsraete/schulungsanspruch

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.

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