Erstellt am 02.04.2010 um 11:31 Uhr von ridgeback
karlk,
hier kommt es auf den Grund der Beschwerde an.
Prüfe mal nach welchem Verfahren die Beschwerde zu behandeln ist. §§ 84 + 85 BetrVG
Erstellt am 02.04.2010 um 12:09 Uhr von Former
Hallo Karlk
Typ 1 : lasst euch die Beschwerde schriftlich geben
Hintergrund : falls ihr tätig werdet, kann hinterher keiner sagen, so hab
ich das nicht gemeint, wurde falsch interpretiert etc.
Typ 2 : setz die Beschwerde auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung
und fasst einen Beschluß, ob ihr die Beschwerde für berechtigt haltet oder
nicht
Hintergrund: Basis, um als BR offiziell tätig zu werden und mit dem AG zur Not bis
zur Einigungsstelle zu gehen
den größten Fehler den du machen kannst, ist , einem substanzlosen Gemaule zwischen Tür und Angel nachzugehen, ein Fass aufzumachen und dann schließlich alleine als der Dumme dazustehen, wenn hinterher niemand was gesagt haben will bzw. der BR über die
Angelegenheit nicht offiziell beschlossen hat
eure Aufgabe ist es jetzt nicht in erster Linie, das Problem zu lösen
(wenn das unkompliziert klappt, ok)
sondern beim AG daraufhinzuwirken, daß einer berechtigten Beschwerde
Abhilfe geschaffen wird, d.h. vordergründig ist der AG gefordert.......
die §§ 84,85 BetrVG wurden ja schon genannt...............