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Community-Antworten (2)
02.04.2010 um 13:31 Uhr
karlk, hier kommt es auf den Grund der Beschwerde an. Prüfe mal nach welchem Verfahren die Beschwerde zu behandeln ist. §§ 84 + 85 BetrVG
02.04.2010 um 14:09 Uhr
Hallo Karlk
Typ 1 : lasst euch die Beschwerde schriftlich geben Hintergrund : falls ihr tätig werdet, kann hinterher keiner sagen, so hab ich das nicht gemeint, wurde falsch interpretiert etc. Typ 2 : setz die Beschwerde auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung und fasst einen Beschluß, ob ihr die Beschwerde für berechtigt haltet oder nicht Hintergrund: Basis, um als BR offiziell tätig zu werden und mit dem AG zur Not bis zur Einigungsstelle zu gehen den größten Fehler den du machen kannst, ist , einem substanzlosen Gemaule zwischen Tür und Angel nachzugehen, ein Fass aufzumachen und dann schließlich alleine als der Dumme dazustehen, wenn hinterher niemand was gesagt haben will bzw. der BR über die Angelegenheit nicht offiziell beschlossen hat
eure Aufgabe ist es jetzt nicht in erster Linie, das Problem zu lösen (wenn das unkompliziert klappt, ok) sondern beim AG daraufhinzuwirken, daß einer berechtigten Beschwerde Abhilfe geschaffen wird, d.h. vordergründig ist der AG gefordert.......
die §§ 84,85 BetrVG wurden ja schon genannt...............
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