Erstellt am 17.08.2005 um 18:26 Uhr von BMW
Hallo kann leider mit dem Kürzel FSJ-lern nichts anfangen!
Erstellt am 17.08.2005 um 18:56 Uhr von Kardia
Freiwilliges soziales Jahr@BMW ;-)
Erstellt am 17.08.2005 um 21:15 Uhr von BMW
Hallo
Da du ja dann bestimmt aus dem kranken /Pflegeberuf kommst dann schreib das doch.
Ich gehe mal davon aus das dieses dann gehandelt wird wie ein Praktikant AG Info an BR (BR zur Kenntnis)
haken dran fertig.
Gruß BMW
Erstellt am 17.08.2005 um 22:40 Uhr von Kölner
Ist nicht mitbestimmungspflichtig
Erstellt am 18.08.2005 um 07:06 Uhr von merlin
Meiner Meinung nach sind alle Einstellungen mitbestimmungspflichtig, bei denen in den betrieblichen Ablauf integriert wird. @ BMW: Praktikanten müssen nicht mitgeteilt, sondern zur Genehmigung vorgelegt werden!
Gruß, Merlin
Erstellt am 18.08.2005 um 07:48 Uhr von Werner
Ich kann mich da merlin nur anschließen!
Mitbestimmung nach §99.
Erstellt am 18.08.2005 um 08:30 Uhr von Kölner
Ich will ja niemandem zu Nahe treten, aber gerade FSJ'ler und -Innen sind nicht AN des Betriebes gemäß § 5 BetrVG. vgl. Däubler, Fitting, et. al.
Vornehmlich empfehle ich § 5 Abs. 2 Nr. 3!
Aller...aller...allerhöchstens hat der BR eine Mitteilung zu erhalten!
Erstellt am 18.08.2005 um 08:51 Uhr von viktor
Ich neige dazu Kölner recht zu geben. Denke auch kürzlich ein Urteil in dieser Sache gelesen zu haben, das diesen Sachverhalt bestätigt (nein, ich habe das Aktenzeichen nicht)
Erstellt am 18.08.2005 um 09:03 Uhr von Kölner
Das Urteil ist vom BAG im Jahr 1992, am 12.02. gefasst worden.
Ein AKz habe ich aber auch nicht.
Erstellt am 21.08.2005 um 09:38 Uhr von Sönke
da wir eine Private Einrichtung sind gilt es zu prüfen ob der im Bundesgesetztblatt /Jahrgang 2002 Teil I Nr.32,ausgegeben zu Bonn am 29 Mai 2002, § 5 ( Träger ) erfüllt wird, Die zuständige Landesbehörde kann weitere Träger des freiwiligen sozialen Jahres im Inland im Sinne dieses Gesetzes zulassen,wenn sie eine den Bestimmungen der §§ 2 und 4 entspechend durchführung Gewähr bieten. sind diese nicht gegeben ( dies gilt wie gesagt zu prüfen ) würde ich sagen das die FSJler bei uns nichts zu suchen haben , da meine befürchtung dahimgeht das die GS billige Arbeitskräfte einstellen will wobei ich nicht genau weiß ob die FSJler mit in den Stellenschlüssel einbezogen werden dürfen das hat mir ein Rechtsanwalt gesagt , nur auch hier gilt es das wir als BR dies prüfen denn allzu oft habe ich es selber in der Vergangenheit schon erlebt das diese leute dann als 2. Kraft in der Nachtwache eingesetzt werden und damit eine stelle für Potenzielle neue Arbeitnehmer damit blockieren MFG Sönke
Erstellt am 21.08.2005 um 10:04 Uhr von Kölner
Träger des "Freiwilligen Sozialen Jahres" kann eine private Einrichtung nicht werden! Nur Nutznießer, wenn er selbige beschäftigt. In NRW z.B. sind die Träger des FSJ nur eine knappe Handvoll Träger; etwa der Diözesan Caritas-Verband oder der IJGD.
Ich finde: FSJlerinnen haben sehr wohl was in sozialen Bereichen zu suchen - in der privaten Wirtschaft werden selbige ja nicht eingesetzt.
Allerdings sollte/muss ein BR gerade im Falle von Nachtwachen durch FSJlerinnen intensiv prüfen, ob selbige auch wirklich nachts eingesetzt werden DÜRFEN. Hier kann ein netter, ein kleiner, ein sympathischer Anruf beim Träger des FSJ sehr viele (blaue) Wunder beim Dienstherren/Verantwortlichen bewirken...