Erstellt am 02.04.2010 um 01:53 Uhr von rainerw
@Wärna
Solange ihr von einem Gericht nicht Gegenteiliges hört seit ihr ein eigener BR mit allem drum und dran.
Erstellt am 02.04.2010 um 15:20 Uhr von Hannelore
@Wärna
...und sollte der AG doch vom AG Recht bekommen, was man ja nie ausschließen kann/ sollte, einfach unter den Bedingungen des ArbG sofort Neuwahlen angehen.
Erstellt am 02.04.2010 um 15:44 Uhr von Former
Hallo Wärna
erst mal ruhig Blut, nachstehendes Zitat sollte dich etwas beruhigen
der Betriebsrat bleibt während der gesamten Dauer des Arbeitsgerichtsprozesses, in dem es um die Wahlanfechtung geht, im Amt. Erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung endet ggf. die Amtszeit des Betriebsrats und damit auch das einzelne Betriebsratsmandat. Der Beschluss des Arbeitsgerichts wird erst dann rechtskräftig, wenn keine zulässigen Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Insofern ist es möglich, dass mehrere Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit durchlaufen werden müssen. Ein Verfahren, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Es passiert sogar nicht selten, dass ein rechtskräftiger Beschluss erst dann ergeht, wenn erneut die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Wenn der Betriebsrat während des Prozesses zurücktritt und dadurch Neuwahlen nötig werden, entfällt das Rechtsschutzinteresse und das Arbeitsgericht wird nicht mehr feststellen, ob die Wahl ungültig war.
ver.di b+b -*Betriebsratswahlen*-*Ablauf*-*Nach der Wahl*-*FAQ
ob die ganze Angelegenheit durch eine einstweilige Verfügung abgekürzt werden könnte (dabei wäre das LAG die letzte Instanz), wäre zumindest theoretisch möglich
deshalb solltet ihr auch beschließen, einen guten Fachanwalt mit der Wahrnehmung
eurer Interessen zu beauftragen
einfach mal dort anrufen, euer Problem schildern, er wird euch dann sagen, was zu tun ist