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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

was ist zu tun

B
berti
Jan 2019 bearbeitet

wenn eine liste beim wahlvorstand ausliegt wo man sich eintragen kann zählt sie dann schon als eingereicht? WAS muss der wv tun wenn man sich einträgt und dann wieder streicht und es sind noch zwei tage bis zum meldeschluss

1.07001

Community-Antworten (1)

R
rainerw

02.04.2010 um 03:59 Uhr

Solange noch keine Stützunterschriften geleistet wurden müsste , nach meinem Verständnis, eine Streichung noch möglich sein. Sind diese aber einmal getätigt kann man nicht mehr zurück ziehen, es sei denn es wird fix eine neue Liste erstellt und die Stützunterschriften müssten neu gesammelt werden. Nach Meldeschluß kann man dann nix mehr machen, außer nach der Wahl ablehnen.

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