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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Briefwahl Wahlzeitraum

L
Lothar
Mai 2022 bearbeitet

Wir haben Briefwahl ud im Wahlausschreiben einen Wahlzeitraum vom 31.03.2010 bis 28.04.2010 13.00 Uhr vorgegeben. Meine Frage : Sind Stimmabgaben die vor dem 31.03.2010 zurückkommen gültig ? Sind diese ganz normal zu zählen oder nicht zu berücksichtigen. Es geht nur um Rückantworten die vordem 31.03.2010 angekommen sind.

92006

Community-Antworten (6)

P
peters

31.03.2010 um 23:05 Uhr

Vier Wochen Wahlzeitraum ?? Ist das nicht ungewöhlich ??

Bei Briefwahl ist es üblich, dass die Wahlunterlagen zurück geschickt werden dürfen, sobald sie beim Wähler eingetroffen sind. Daher dürft Ihr nach meiner Meinung Unterlagen, die vor Eurem Beginntermin eintreffen, keinesfalls für ungültig erklären, denn einen Beginn für die Briefwahl gibt es in diesem Sinne nicht.

Wichtig ist, dass die Unterlagen bis zu dem festgelegten Endetermin eingetroffen sind. Und das Öffnen der Briefwahlunterlagen und Prüfen der persönlichen Erklärung zählt schon zur öffentlichen Stimmauszählung. Ihr dürft die Umschläge also nicht vorher öffnen. (Landesarbeitsgericht Nürnberg am 27. November 2007, Az. 6 TaBV 46/07)

K
Kölner

31.03.2010 um 23:42 Uhr

@Lothar ...ich muss sagen, dass diese Frage komischer fast nicht sein kann.

I
Immie

31.03.2010 um 23:42 Uhr

Das ist jetzt ein Scherz...oder?:-(

H
HeMu59

17.05.2022 um 14:23 Uhr

Oje, die armen Wahlhelfer

mussten die tatsächlich 4 Wochen im Wahlraum sitzen und die Wahlurne bewachen? ;-)

K
Kjarrigan

17.05.2022 um 14:26 Uhr

die mussten ja auch 12 Jahren auf dein Bedauern warten was sind da schon 4 Wochen

C
celestro

17.05.2022 um 14:31 Uhr

Zumal die Aussage auch gar keinen Sinn macht. Während dem Zeitraum muss niemand im Wahlraum sitzen.

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