Anfechtung einer sogenannten " Vorschlagsliste"
hallo! der fragesteller ist wieder da! ;-((( kleiner scherz!
evtl, können mir ja wieder " nicoline und malbec " weiterhelfen? ( kennen mein Problem!)
das neue WA ist ausgehangen worden. soweit so gut! das nächste problem ist, das der alte WV damals eine Vorschlagsliste am schwarzen brett ausgehangen hatte, mit den ganzen "Wahlberechtigten ArbN, die Wählbar sind, wonach jeder einen namen durch ankreuzen bestätigt, das er diese person gerne in den BR haben möchte! wäre auch alles kein problem. nur! jetzt haben sich 5 ArbN durch bestätigung ihrer unterschrift " alles im freiem felde unter den ganzen namen eingetragen ( alle im BR ) und dem WV mitgeteilt, das die unterschriften - Stützunterschriften wären! die unterschriften waren alle quer beet in der liste aufgeführt. nach dem ich sie einzelt gefragt habe, was sie, oder wem sie denn " Unterstützen"? -" Kein Listenführer, keine geleisteten unterschriften der 55 aufgelisteten name usw! konnte mir keiner eine genaue antwort geben. nach prüfen der Voschlagsliste als solches haben wir die liste für " Ungültig und Unheilbar befunden! §7 WO wir konnten keine kandidatenreihenfolge erkennen! da aber kein listenvertreter aufgeführt ist in dieser sogenannten Vorschlagsliste, können wir auch niemanden mitteilen, das diese liste Üngültig und unheilbar ist. das nächste problem ist aber, das wir das jetzt nicht in unsere protokollliste eingetragen haben. " ist das erste mal, das ich das nicht als vermerk bzw wir als WVmitgl, durch gemeinsamen beschluss eingetragen haben. kann man uns jetzt deswegen " durch anfechtung" z.B. heranziehen? danke vorweg!
Community-Antworten (3)
31.03.2010 um 22:25 Uhr
matrix, *das neue WA ist ausgehangen worden. soweit so gut! * es ist ja nicht damit getan, das Wahlausschreiben neu auszuhängen, sondern die ganze Wahl muss, nach meinem und malbec's Verständnis, neu beginnen, mit allem Zipp und Zap,auch mit neuen Wahlvorschlägen! Deswegen muss man sich doch jetzt gar keine Gedanken mehr machen, was, mit ehemals eingreichten Listen, passiert oder korrekt ist. Und, entschuldige bitte, es wird jetzt endlich Zeit, dass Ihr Euch professionellen Rat holt und Du nicht weiter versuchst, mit Hilfe eines Internetforums, diese unselige Wahl über die Bühne zu bringen!!!! Das ist fahrlässig, den Wählern gegenüber!!!! Wendet Euch endlich an Eure zuständige Gewerkschaft oder beauftragt einen Rechtsanwalt, Euch zu helfen.
BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand
Der für eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand kann in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 3 BetrVG bei der Durchführung seiner Aufgaben einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuziehen. Hierzu bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Fehlt diese, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu tragen.
31.03.2010 um 23:59 Uhr
matrix, ich kann mich nicoline nur anschließen und bei mir kommen auch gleich Fragen hoch, die nicoline’s Rat professionellen Rat einzuholen etwas untermauern ... z.B.
Wurde die bisherige Wahl offiziell vom Wahlvorstand abgebrochen? Dies müsste auf dem selben Weg(en) bekannt gemacht worden sein wie das alte Wahlausschreiben und nur dann könnt Ihr einen neue Wahl beginnen und ein neues Wahlausschreiben veröffentlichen. Eine einfache Korrektur ohne Abbruch der bisherigen Wahl wäre nach meiner Ansicht aufgrund der bisherigen Fehler nicht möglich.
Bleibt Ihr beim vereinfachten Wahlverfahren? Wenn ja, gibt es denn nun die offizielle Zustimmung des Arbeitgebers? Nur dann geht das bei Euch!!!
Sinnvoll wäre sicher eine Schulung (besser spät als gar nicht). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Kosten für eine Schulung zu tragen. Vielleicht gibt es ja irgendwo noch ein „last minute“ Seminar.
01.04.2010 um 06:42 Uhr
danke " nicoline und malbec"
zu 1) da ich ja mehr od, weniger alles alleine mache, weil meine 2 kollegen abzulut " keine ahnung haben bzw sich keinerlei info sich einholen, habe ich per info am schwarzen brett ein aushang hinterlegt, das wir ein neues WA machen mussten, weil diverse fehler gemacht worden sind vom alten WV! auch enthalten ist die " schrifliche bestätigung" das die vorschlagslisten die eingereicht worden sind, alle nicht mehr gültig sind, und neue vorschlagslisten eingereicht werden können. wie es im WA zu lesen ist! anstatt eine sogenante " vorschlagsliste" wie es am anfang war, habe ich direkt eine liste ausgehängt, wonach sich jeder ArbN eintragen kann " der sich per zustimmung ( Unterschrift) bewerben kann für das amt des BR! 2) ich bin jetzt in der Gewerkschaft, und habe diesbezüglich auch schon mehrfach mich dort erkundigen wollen. nur das sekretäriat die dafür zuständig sind, " Streiken" zu zeit!!!! bin mir jetzt aber sicher, dank eure hilfe die richtigen schritte getan zuhaben, und werde jetzt die letzten schritte noch machen. nachfragen " Personalabteilung" welcher ArbN zur zeit krank bzw urlaub hat, und nicht persönlich zur BR-wahl teilnehmen kann! usw! sind ja nur noch 13 tage bis zu den wahlen! Ps!! danke euch dennoch für eure hilfe! ein forum ist zwar keine " Gewerkschaft" aber dennoch eine kleine HILFE für diejenigen, die sich einen kleinen rat einholen möchten!!!
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