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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer kann wenn BR keine Ahnung hat - weil er neu ist - den Sozialplan verhandeln?

S
Südsee
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen

bei uns stehen Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan an. Wir sind ein ganz neuer BR und haben noch keine Erfahrung in solchen Sachen. Wir haben nun einen Beschluss gefasst, und unseren Gewerkschaftsvertreter zum Verhandlungsführer bestimmt. Unser AG sagte nun zu uns, dass dies nicht gehen würde bzw. er Verhandelt nicht mit dem Gewerkschaftsvertreter weil dies die Sache des BR wäre.

Was sollen wir nun tun bzw. Verhalten???

Danke für die Hilfe

Südsee

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Community-Antworten (1)

G
Galaxy

31.03.2010 um 09:56 Uhr

@Südsee

BetrVg § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. in Verbindung mit BetrVG§ 80 Allgemeine Aufgaben (3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Also, BR-Sitzung einberufen, Beschlussfassung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen ( z.B. Anwalt für Arbeitsrecht) für die anstehenden Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan ordnungsgemäß auf die TO setzen, Beschluss dementsprechend fassen, AG informieren und los gehts. Denn hier ist es, IMHO, eindeutig, dass ein Sachverständiger "zur ordnungsgemäßen Erfüllung eurer Aufgaben" erforderlich ist.

Gruß Galaxy

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