W.A.F. LogoSeminare

Vorschlagsliste wäre ungültig!

R
Retter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Hilfsorganisation mit über 200 Mitarbeitern und nun stehen wieder BR-Wahlen an. Im Wahlausschreiben wird bekannt gegeben, das 9 Mitglieder zu wählen sind. Desweiteren steht geschrieben: "Pro Wahlvorschlag ist nur ein Kanditat möglich." Jetzt haben wir eine Liste mit 3 Kanditaten und 32 Untersützern eingereicht und wurden nun telefonisch informiert, das unsere Liste für ungültig erklärt wird. Der Wahlvorstand hätte beschlossen, das eine Personenwahl durchgeführt wird (9 Stimmen zur Wahl) und deshalb nur ein Kanditat je Liste möglich wäre. Nach unseren Verständnis der Wahlordnung ist es aber eine Listenwahl und wie ist nun eine Klärung möglich? Der Wahlvorstand besteht auf sein "geschultes Wissen". Mfg Retter

1.355010

Community-Antworten (10)

H
hundkatzemaus

30.03.2010 um 23:23 Uhr

@Retter Schönen Gruß an deinen WV. Er soll sich §6 nebst Kommentierung der WO zu Gemüte führen und den Anbieter nebst Referenten der sogenannten Schulung verklagen.

R
ridgeback

30.03.2010 um 23:29 Uhr

Retter, das geschulte Wissen war leider nicht kostenlos, dafür umonst. Hinweise für den WV; Wahlanfechtung wegen Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften; Zurückweisung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags durch Wahlvorstand (LAG Hamm, Beschluss v. 7.7.1976, 3 TaBV 20/76)

Durchführung der Wahl im vereinfachten Verfahren anstelle der erforderlichen regulären Wahl (BAG, Beschluss v. 19.11.2003, 7 ABR 24/03).

P
ponii

30.03.2010 um 23:34 Uhr

*und wie ist nun eine Klärung möglich? * könnte es sein, dass diese frage die dringendste war, ich meine, so rein praktisch??????

R
ridgeback

30.03.2010 um 23:39 Uhr

ponii, könnte es sein, dass diese frage die dringendste war, ich meine, so rein praktisch??????

Soll ich Dir meine Antwort, incl. Urteile, als Hörbuch schicken?

P
ponii

30.03.2010 um 23:45 Uhr

ridgeback, wenn du meinst, dass es retter ganz praktisch etwas nützt, wo er doch schrieb:

:::::Der Wahlvorstand besteht auf sein "geschultes Wissen":::::

dann gerne!

R
ridgeback

30.03.2010 um 23:50 Uhr

ponii, ..und warum führst Du ihn nicht auf den rechten Weg???

Oder nur Klugscheisser??

P
ponii

31.03.2010 um 00:02 Uhr

ridgeback, hab ich behauptet, dass ich das kann??? vielleicht interessiert es mich auch???

H
hundkatzemaus

31.03.2010 um 00:08 Uhr

Man sollte dem WV eine WO zur Verfügung stellen.

http://www.betriebsrat.com/downloads/01_brwahl/wahlordnung.pdf

R
Retter

31.03.2010 um 00:10 Uhr

Danke an alle. Wir haben parallel mit Verdi Kontakt aufgenommen und die Antwort erhalten, das die Wahl abgebrochen werden muss, ansonsten ist sie anfechtbar. Mittlerweile wird der Vertreter des Wahlvorstandes vernünftig und entscheidet morgen, wie es weitergeht. Entweder Liste zulassen oder Wahl abrechen. Mfg Retter

T
Tanzbär

31.03.2010 um 10:24 Uhr

Das wird aber lustig, wenn er die Liste zulassen will, denn dann sind alle bisher eingegangenen "Einzelmann-Listen" ebenfalls ordentliche Listen, so dass ihr dann reichlich Listen zur Wahl habt. Es gibt nur eins: Wahlabbruch und vernünftig von vorne anfangen.

Ihre Antwort