Folgender Sachverhalt ereignete sich bei unserer BR-Wahl.
1. ein wahlberechtigter AN wurde in der Wählerliste abgehakt, obwohl er nicht wählen war(die Anzahl der Stimmzettel war identisch mit der Anzahl der Wähler,Wahlbeteiligung 88,1%).
2. ein wahlberechtigter AN stand nicht auf der Wählerliste (der WV hat mehrmalig die AN daraufhingewiesen die Wählerliste im Eigeninteresse zu kontrollieren.)
3. da wir eine Personenwahl hatten, konnten die AN ihren 9er BR selbst zusammen stellen.Auf dem Wahlzettel waren 35 KandidatenInnen. Nun stellte sich heraus das ein Kandidat ein anderes Layout seines Namens auf dem Stimmzettel hatte.Sein Name war kleiner geschrieben, was allerdings sofort ins Auge fiel. Dieser Kollege gewann mit Abstand die meisten Stimmen.
Nun beabsichtigen 3 wahlberechtigte AN die Wahl anzufechten. Wie seht ihr die Dinge? Reichen die beschriebenen Vorwürfe zu einer Anfechtung?