Erstellt am 30.03.2010 um 20:13 Uhr von Immie
@Laffo
warte doch erst mal ab, ob die "Absicht" auch in die "Tat" umgesetzt wird.
Du kannst jetzt eh nichts mehr ändern.
Erstellt am 30.03.2010 um 20:46 Uhr von ridgeback
Laffo,
Punkt 3 reicht für eine erfolreiche Wahlanfechtung aus.
Erstellt am 03.04.2010 um 10:52 Uhr von JACKDANIEL
Zu 1. Hier verhält es sich so !! Es gab wohl einen Briefwähler der namentlich nicht zugeordnet werden konnte und nur deswegen gab es eine Übereinstimmung der Stimmzettel und der Wähler. Verstanden ???
Der eine Koll. war definitiv nicht wählen.
2. Is wohl klar ...Schuld eigene...
3.Es gibt keinen Grund einen Namen anders zu Schreiben als die anderen, auch nicht die Länge des Namens. Der Wahlzettel MUß neutral sein. Man hätte z. B. die Spalte vergrößern können , dass der Name hinein passt.
Erstellt am 06.04.2010 um 17:40 Uhr von Shadowweaver
Hallo,
wartet erst mal ab ob die AN das auch wirklich tun aber zu Punkt 3-Die Anfechtung könnte klappen da ein Stimmzettel definitiv neutral auszusehen hat.Wurden eure Stimmzettel nicht vom Wahlvorstand angefertigt?
Zu Punkt 2-wenn der Wahlvorstand weiß das ein Mitarbeiter in der Wählerliste, fehlt hat er die Pflicht diese zu korrigieren.
Zu Punkt 1-Wenn ihr tatsächlich einen Briefwähler hattet der nicht zugeordnet werden konnte ,hätte der Wahlvorstand ,diese Wahlunterlagen als ungültig erklären müssen .Da sie nicht zugeordnet werden konnte.
Gruß
Erstellt am 19.04.2010 um 21:27 Uhr von Aperol
Ein An war nicht wählen wurde aber abgehakt.
Ein Stimmzettel vom Briefwähler konnte nicht zugeordnet werden.
Also nehmen wir mal an:
450 absolute Stimmen .
450 Stimmzettel 450 AN abgehakt =
nun hat AN450 kein Stimmzettel abgegeben.
in der Urne sind 449 Stimmzettel.
450 AN abgehakt = 449 Stimmzettel.
Jetzt kommt ein Stimmzettel zu den 449 von einem Briefwähler den man aber nicht abhaken kann.
Man/Frau weiß nicht vom wem er kommt.
Lösung ist gleich:
450 AN abgehakt 450 Stimmzettel.
Ich wusste es Ich wusste es , das JACKDANIEL es nicht verstanden hat.