Ich habe eine Frage zur Auszählung einer Personalratswahl nach LPVG Baden-Württemberg. Im Gesetz steht, daß die Auszählung öffentlich erfolgen soll. Wie streng ist diese Vorschrift auszulegen ? Ist diese Öffentlichkeit auch noch gegeben, wenn die Auszählung bis nach 24.00 Uhr in den frühen Morgen hinein andauert und das Wahllokal im Rahmen der allgemeinen Gebäudeschließungsgewohnheiten zuletzt ohne weitergehende Schlüssel-rechte nicht mehr erreichbar ist ?