Erstellt am 31.03.2010 um 07:00 Uhr von Forentroll
Also du kannst die Zeit bestimmen und den Ort. Jedoch darfst du keinen verbieten den Raum zu betreten oder verschweigen wo und wann du zählst. Ergo ist die Zeit egal. Hauptsache du zählst öffentlich. Ob jemand dann schon schlafen muss ist sein Bier oder wegen sonstwas nicht zusehen kann ist egal.
Erstellt am 31.03.2010 um 09:41 Uhr von Hexer
@Forentroll,
Du hast die Frage nicht verstanden! Es geht hier darum, ob es ein Wahlanfechtungsgrund wäre, wenn die Öffentlichkeit z.B. ab 22:00 Uhr nicht mehr hergestellt werden kann, weil in den Auszählungsraum niemand mehr rein kommt und die Auszählung somit mehrere Stunden ohne die Herstellung der Öffentlichkeit weiter geht! Die Antwort lautet m.E. nach ja!