Vorsitzender ist zur konstituierenden Sitzung krank
Wir wählen im Mai einen neuen Betriebsrat, unser BR-Vorsitzender stellt sich wieder zur Wahl und wird mit Sicherheit auch gewählt. Der BRV ist ab Mitte April nach einer geplanten OP mit anschließender Reha krank. Er sollte, weil seine Arbeit gut ist, wieder BRV werden, kann er trotz Krankheit in der konstituierenden Sitzung gewählt werden? Es heißt ja: " wählen aus Ihrer Mitte". Ist körperliche Anwesendheit notwendig? Alle Kandidaten haben schriftlich zugestimmt im Falle einer Wahl, die Wahl auch anzunehmen. Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (1)
30.03.2010 um 14:29 Uhr
Lasst ihn eine Erlärung unterschreiben, dass er im Falle der Wahl zum Vorsitz dies annimmt. Dann wählt den Stellvertreter, der die laufenden Geschäfte übernimmt, und wenn der erste genesen ist, ist er wieder als Vorsitzender da.
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