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Betriebsratssitzung - Darf AG eine Frist verlangen, bis wann er spätestens informiert sein muss?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Heute hat der BR einen Brief vom Personalchef bekommen: "SgDuH, um mögliche Folgen einer Arbeitsunterbrechung aufgrund der Durchführung von BR-Sitzungen vorbeugen zu können, ist der Arbeitgeber über den genauen Termin, die voraussichtliche Dauer und die teilnehmenden Betriebsräte mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung zu unterrichten. Bitte informieren Sie zukünftig den Geschäftsführer und mich per E-Mail. MfG" Bisher haben sich die BRMs persönlich bei ihren Vorgesetzten so rechtzeitig, wie es ihnen möglich war, abgemeldet. Hat der Arbeitgeber das Recht, den BR auf solche eine 2-Tage-Frist festzunageln?

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Community-Antworten (4)

H
häschen

29.03.2010 um 13:12 Uhr

Der AG sollte RECHTZEITIG informiert werden, aber was ist rechtzeitig ? Also wir handhaben das so, dass wir in einer Sitzung immer die BR Termine für das nächste viertel Jahr festlegen und sie der GL geben, da hat diese genug Zeit für den Dienstplan. Zwei Tage vorher finde ich persönlich sehr knapp. Bei ausserordentlichen Sitzungen ist das sicher nicht anders möglich.

G
Galaxy

29.03.2010 um 13:35 Uhr

@seesee

wir haben es so geregelt, dass mit Beginn der Amtszeit des BR dem GF mitgeteilt wurde, an welchem Tag um welche Uhrzeit in welchem Turnus ordentliche BR-Sitzungen stattfinden. Die GF hat dies zur Kenntnis genommen und alle Abtlglt. informiert, diese berücksichtigen das bei ihrer Dienstplanung.

Gruß Galaxy

P
Petrus

29.03.2010 um 13:50 Uhr

@seesee: Wenn es um "regelmäßige" Geschichten geht (z.B. BR-Sitzung jeden Dienstag 8:00-12:00, Sprechstunde jeden 2. Donnerstag 9:00-10:00 und 16:00-17:00, WA-Sitzung jeden 2. Donnerstag 13:00-15:30, ...) kann man die Herren sicher schon vorher informieren, bei anderen "planbaren" BR-Tätigkeiten (Sitzungsvorbereitung, Literaturstudium, ...) ebenso. Bei ao.-Sitzungen oder wenn Du als BR zu Personalgesprächen "dazugeholt" wirst, kannst Du das natürlich nur "so früh wie möglich" tun...

Und selbst, wenn ihr nicht regelmäßig am selben Tag /Uhrzeit eure Sitzung habt, kriegt ihr die Einladung von eurem BRV bestimmt zwei Tage vorher, oder? Wenn bei uns die Einladung + TO verschickt wird, gibt es parallel dazu eine Mail an Chef, Personal + Abt.leiter. Selbst wenn ein BRM die persönliche Abmeldung mal vergessen sollte...

L
Lotte

29.03.2010 um 14:45 Uhr

Hallo seesee, Ihr könntet dem AG natürlich jetzt freundlich mitteilen, dass Ihr zukünfitg z. B. alle 14 Tage Dienstags ab ... Uhr die BR Sitzung durchführen werdet und darum bittet, dass die GL sich mit Anhörungen zu Einstellungen und Kündigungen an diesen Rhytmus hält, damit keine ao Sitzungen notwendig sind... Das wäre dann für alle die bestmögliche Planungssicherheit ;-)) Wäre auch ein Thema für das Monatsgespräch.

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