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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl II zu birgmarilu

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rainerw
Nov 2016 bearbeitet

Da die Antworten von birgmarilu auf 7 Antworten begrenzt waren eröffne ich den Thread noch mal neu, da ich mich mit Lotte´s antwort so nicht einverstanden erklären kann. @Lotte Was bitte würde es ändern wenn der jetzige BR zurück tritt? in wie weit wären die technischen Schwierigkeiten behoben um das jetzige oder künftige Endergebnis bekannt zu machen? Ich würde hier in einem kurzem Schreiben kurz darauf hinweisen das der neue BR sein Amt erst einen Tag später antritt; und gut ist. Wenn man dies geschickt macht, wird der AG nicht gleich wegen eines betriebsratslosen Tages die Welt aus den Angelnheben.

Du schreibst der jetzige wurde regulär gewählt und der davor......? Wenn Du diese Rechnung machen willst kannst Du sämtliche Amtszeiten bis in die 70iger Jahre zurück gehen. Somit wäre diese Rechnung wiedersinnig. Hier sollte man die Kirche im Dorf lassen.

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Community-Antworten (11)

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rainerw

28.03.2010 um 18:06 Uhr

Würde der Sache gerne auf den Grund gehen.

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Kölner

28.03.2010 um 18:11 Uhr

@rainerw Mich würde die Frage nochmals interessieren! So wie Du/Ihr es verstanden habt.

K
Kölner

28.03.2010 um 18:15 Uhr

@rainerw Der 04.05.06 war der Termin der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Der neue BR wählt sich erst am 05.05.10. Die Bekanntgabe kann möglicherweise erst ein paar Tage später stattfinden (u.a. wegen Zustimmung der Kandidaten etc.). Dann hat dieser Betrieb vermutlich ein paar Tage lang eine betriebsratslose Zeit!

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Immie

28.03.2010 um 18:15 Uhr

Und selbst wenn der vorherige BR ausserhalb des regulären Wahlzeitraumes gewählt worden wäre... ( was ich jetzt konstruiert finde) würde das nichts an der Amtszeit des jetzigen BR bis zum 04.05. ändern.

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Lotte

28.03.2010 um 18:54 Uhr

Sagt mal, die Amtszeit eines BR beginnt doch nicht regelmäßig mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses!!!!! Das doch nur, wenn vorher kein BR existiert hat oder vorher außerhalb der regelmäßigen Wahlperiode gewählt wurde!

Hier der Thread um den es geht. http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=34231&keyword=&Nav=aktuelleantworten&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

Immie, eben, nur dann wäre es gesichert so, wie Du es schreibst.

Selbst der Gesetzestext des § 21 BetrVG ist da schon eindeutig, da braucht es nicht mal den Däubler.

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Lotte

28.03.2010 um 19:02 Uhr

rainerw, ich würde Deinen Weg nicht gehen wollen. Und mit Kirche im Dorf lassen hat das nichts zu tun. Wenn Du jedesmal mit Verkündung des Wahlergebnisses anfangen willst, hast Du jedes mal wahrscheinlich eine Zeit in der der BR nicht geschäftsfähig ist. Der Beginn der Amtszeit ändert sich doch nicht, wenn immer regulär gewählt wird. Das ist eigentlich sehr einfach, da brauche ich nicht in die 70er Jahre.

Und wenn sie zurücktreten, können sie behaupten, dass sie die Geschäfte weiterführen bis der neue BR im Amt ist. Aber egal...

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rainerw

28.03.2010 um 19:53 Uhr

Lotte, war gerade ein Stockwerk tiefer beim Billiard und versuche gerade ohne Brille, (denn die liegt auf der Arbeit in meinem Stapler den 21 zu lesen. Wenn ich die Buchstaben aber richtig erkannt habe steht im letzten Satz von RN 23: Sie endet nach Satz5 mit der Bekanntgabe dea Wahlergebnisses des neu gewählten BR. Mir ist auch bisher keine Stelle bekannt in der unterschieden wird ob im normalen Rythmus oder nicht normalen Rythmus gewählt wurde. Das Wahlergebnis muß immer erst bekannt gemacht werden. Und genau da liegt ja das Problem des WV von birgmarilu: Ein technisches Problem der bekanntgabe. Dieses technische Problem ist nicht dadurch behoben indem der jetzige BR zurück tritt. Auch dann könnte der WV den neuen BR nicht bekannt machen. Menno und das alles ohne Brille. Armer alter Mann. Aber ich freue mich trotzdem hier wieder unter euch zu sein.

L
Lotte

28.03.2010 um 20:27 Uhr

rainerw, BetrVG § 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.

Das ist doch eindeutig? Da steht: O D E R Also nicht immer nach Bekanntgabe des Wahlergebnis. Im Regelfall nämlich mit Ablauf der Amtszeit des vorherigen BR. birgmaruli, hat aber nur geschrieben, wann die Bekanntgabe des Wahlergebnisses 2006 war, nicht, wann Beginn der Amtszeit war. Das habe ich hinterfragt.

Dass ein BR erst nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Amtszeit beginnen kann ist auch klar, aber es folgt nicht daraus, dass sie dann auch beginnt.

Und wenn Du schon in irgendeiner RN von welcher Kommentierung auch immer liest, dann sei Dir dies vom Däubler unter BetrVG § 21 ans Herz gelegt:

"RN 10 Ist bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Amtszeit des bisherigen BR noch nicht abgelaufen, beginnt die Amtszeit des neuen BR am Tage nach dem Ablauf der Amtszeit des alten BR (Fitting, Rn. 10). Endet dessen Amtszeit z. B. am 21. 4. 2006, beginnt die Amtszeit des neuen BR am 22. 4. 2006. Es bestehen also niemals zwei BR nebeneinander. Lediglich die konstituierende Sitzung des neuen BR ist nach § 29 Abs. 1 vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einzuberufen, also ggf. vor Beginn der Amtszeit. RN 11 Bis zum Ablauf der Amtsperiode des alten BR stehen dem neuen schon gewählten BR keinerlei Amtsbefugnisse zu (GK-Kreutz, Rn. 19), selbst wenn er sich bereits konstituiert hat (ArbG Hameln 14. 2. 91, BetrR 91, 250). Seine Beschlüsse sind unwirksam, wenn sie vor Beendigung der Amtszeit des alten BR gefasst wurden (ArbG Hameln a. a. O.)..."

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rainerw

28.03.2010 um 21:02 Uhr

Lotte, ich habe sowohl den Däübler als wie auch den Fitting vor mir liegen. Genau da bei Rn 10 liegt ja im ersten Satz der knausers Knakzus bei dem WV von birgmarilu............ Ist bei bekanntgabe des Wahlergebnisses........... Ich sage hier nicht das du in der Sache im ganzen unrecht hast. Ich sage nur das es hier bei der benannten Fragenicht geht weil dort schwierigkeiten bestehen das Wahlergebniss öffentlich bekannt zu machen. Und um dies alleine dreht es sich hier.

Aber ein Buch auf mein Herz legen, auch wenn es der Däubler ist......... ich weiß da was besseres.

L
Lotte

28.03.2010 um 21:14 Uhr

rainerw, ich verstehe aber nicht, wie Du dann behaupten kannst, dass die Amtszeit eines BR immer mit Verkündigung des Wahlergebnis beginnt oder dann endet, wenn der neue sein Wahlergebnis bekannt gibt:

"Sie endet nach Satz5 mit der Bekanntgabe dea Wahlergebnisses des neu gewählten BR. Mir ist auch bisher keine Stelle bekannt in der unterschieden wird ob im normalen Rythmus oder nicht normalen Rythmus gewählt wurde."

und im alten Thread: "Du schreibst,das das Wahlergebnis im Jahr 2006 am 04.05. öffentlich bekannt gegeben wurde. Also begann hier die Amtszeit des BR´s. Enden tut sie also am 04.05.2010 um 0:00 Uhr."

In birgmarulis Fall weiß ich immer noch nicht, wann die Amtszeit begonnen hat. Ich hoffe immer noch für brigmaruli, dass es erst zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses war, dann hätte der WV und der neue BR etwas mehr Zeit. Ansonsten habe ich meinen Weg, den ich beschreiten würde, um eine BR lose Zeit zu vermeiden, bereits beschrieben.

So, das war es für mich.

N
nicoline

28.03.2010 um 21:40 Uhr

raiener, aber, mal abgesehen von den "technischen Schwierigkeiten" (woher auch immer die rühren mögen?????) hat Lotte Recht.

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