Erstellt am 27.03.2010 um 18:20 Uhr von Kölner
@KarlaMarx
Diese Frage ist ausschließlich an den AG zu stellen!
Erstellt am 27.03.2010 um 18:32 Uhr von karlamarx
Wie meinst du das? Der AG gibt vor, wann sein Direktionsrecht erlischt, wie lange er benötigt, einen geeigneten Ersatz zu finden? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Berichtet doch mal aus dem ganz normalen anfänglichen Freistellungs-Leben. Wie lief das bei euch ab.
Vielen Dank
Erstellt am 27.03.2010 um 21:49 Uhr von DerAlteHeini
KarlaMarx
Soll es eine Freistellung gem.: §38 BetrVG werden? Wenn ja, hat der BR sich mit dem AG beraten wer den freigestellt werden soll. Danach beschließt der BR die Freistellung und teilt dem AG die frei zustellende Person und das Datum ab wann die Freistellung gilt, mit.
Befindest du dich in der Freistellung, so unterliegst du nicht dem Direktionsrecht des AG.