Freistellung - wann erlischt das Direktionsrecht des AG
BRV-Wahl - Wahl der Freistellungen - 2wöchiges Einspruchsrecht des AG - erlischt dann das Direktionsrecht? Wieviel Zeit muss dem AG bzw. auch den Kollegen gegeben werden, um einen Ersatz auf die freiwerdende Arbeitsstelle zu finden? Finde das eine schwierige Frage, da ja die neue BRV genug Arbeit hat aber natürlich nicht unkollegial gegenüber ihren alten Kollegen sein will.
Community-Antworten (3)
27.03.2010 um 19:20 Uhr
@KarlaMarx Diese Frage ist ausschließlich an den AG zu stellen!
27.03.2010 um 19:32 Uhr
Wie meinst du das? Der AG gibt vor, wann sein Direktionsrecht erlischt, wie lange er benötigt, einen geeigneten Ersatz zu finden? Das kann ich mir nicht vorstellen. Berichtet doch mal aus dem ganz normalen anfänglichen Freistellungs-Leben. Wie lief das bei euch ab. Vielen Dank
27.03.2010 um 22:49 Uhr
KarlaMarx Soll es eine Freistellung gem.: §38 BetrVG werden? Wenn ja, hat der BR sich mit dem AG beraten wer den freigestellt werden soll. Danach beschließt der BR die Freistellung und teilt dem AG die frei zustellende Person und das Datum ab wann die Freistellung gilt, mit. Befindest du dich in der Freistellung, so unterliegst du nicht dem Direktionsrecht des AG.
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