Erstellt am 26.03.2010 um 14:14 Uhr von Tanzbär
Reden?
Aushang?
Rundmail?
Ist das wirklich so schwer?
Erstellt am 26.03.2010 um 14:15 Uhr von wahlvorstandneu
Das könnte doch eventuell als Wahlbeeinflussung ausgelegt werden oder?
Erstellt am 26.03.2010 um 14:16 Uhr von Tanzbär
Jetzt machst Du aber Spaß, oder?
Erstellt am 26.03.2010 um 14:22 Uhr von wahlvorstandneu
Nein, mach ich nicht. Es geht darum, ob der WV dazu verpflichtet ist und ob es bei Auslassung einer solchen Info eine Anfechtung der Wahl geben könnte.
Erstellt am 26.03.2010 um 14:29 Uhr von auchneuhier
auch hier die Frage unter dem Aspket, das es die erste Wahl in dem UN ist.
Erstellt am 26.03.2010 um 14:59 Uhr von Forentroll
Vielleicht mal oben rechts den blauen Button mit der Software ausprobieren hier gibt es viele hilfen und tricks. Auch zum Thema der Briefwahl.
Erstellt am 26.03.2010 um 15:02 Uhr von Tanzbär
Briefwahlunterlagen werden auf Verlangen zugeschickt. Zu mehr ist der Wahlvorstand nicht VERPFLICHTET.
Allerdings sollte man den Kollegen im Vorfeld schon mitteilen, dass überhaupt Betriebsratswahlen sind und die Möglichkeit der Briefwahl besteht. Das sollte aber der alte BR machen, bzw die Initiatoren der Wahl
Sind zwei verschiedene Dinge.
Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin ...
EDIT: Sollten die Kollegen wegen ihrer Arbeit außer Haus sein (Vertreter, Dienstreisen, Heimarbeiter etc.), dann bekommen sie die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt.
Alle anderen (Elternzeit, Urlaub ...) müssen sie anfordern.