Erstellt am 26.03.2010 um 13:43 Uhr von DerDenker
Hallo @Wasweissich!
1. ja, nur eine Liste = Persönlichkeitswahl.
2. Da Persönlichkeitswahl, brauch jeder einzelne auf der Liste drei Stützunterschriften, um Kanditat werden zu können.
3. Definitiv nein, der Wahlvorstand (nicht Wahlausschuss) darf die Wahl nicht beeinflussen, sondern nur deren gesetztestreuen Verlauf sicherstellen und überwachen.
Erstellt am 26.03.2010 um 14:10 Uhr von Tanzbär
Unsinn, dieListe braucht drei Stützunterschriften, nicht jeder einzelne. Und beim Einreichen weiß ja keiner, ob eine zweite Liste auftaucht!
Mitarbeiter, die auf eine gemeinsame Liste wollen, müssen sich beim Listenführer (einer hat nunmal damit angefangen) melden. Wenn der einverstanden ist, dann mit rauf, wenn nicht, eigene Liste aufmachen.
Erstellt am 26.03.2010 um 14:55 Uhr von rolfo
Wie kommt ihr eigentlich auf 3.
1/20 stel der wahlberechtigten Mitarbeiter müssen es sein,also bei 150 = 8 ( es muss immer aufgerundet werden.
Also für die gesamte Liste 5 % der wahlberechtigten Mitarbeiter
Erstellt am 26.03.2010 um 15:04 Uhr von Tanzbär
@rolfo
Hast recht, ich hatte irgendwo drei gelesen und habs übernommen.
Aber trotzdem werden die Unterschriften für die Liste geleistet, nicht für jeden einzelnen Namen.
Erstellt am 29.03.2010 um 09:06 Uhr von wasweissich
Hallo nochmal!
Danke erstmal für die schnellen Antworten, noch eine kurze Frage, wer kann die Reihenfolge der Kandidaten auf den einzelnen Listen festlegen ? Macht das der Listenführer, oder wird ausgelost???
Gruß
Erstellt am 29.03.2010 um 09:14 Uhr von Immie
Die Kandidaten verbleiben in der Reihenfolge, in der sie sich eingetragen haben.