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BR-Vorsitzender im WV

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matrix
Jan 2019 bearbeitet

bei uns sind zum 2 mal der WV neu konstituiert worden! begründung: 2 WV-Mitglieder sind vom ihren amt zurückgetreten. jetzt hat der BR mich als drittes WV-Mitglied hinzugezogen. jetzt stellt sich der BR-Vorsizende selbst als WV-Ersatzmitlied auf. soweit so gut! nur! unsere BR ist sehr, sehr AG orientiert. tja! auch sowas soll es geben. jetzt haben wir morgen nach 1 woche pausierens des WV" weil ja nur 2 WV-Mitglieder noch zu verfügung standen" die nächste sitzung! da ich vor ca. 1 1/2 wochen meine vorschlagsliste mit den dafür vorgesehenden " stützunterschriften" beim damaligen WV eingereicht habe," die haben das vereinfachtes wahlverfahren" (mit 57 ArbN) beschlossen! jetzt möchte der BR-Vorsitzende morgen mit uns ( WV ) die wahlen weiter vorbereiten. er meinte zu mir. ich sollte meine liste als ( Gesamtliste) machen. damit es schneller geht mit den vorbereitungen. dann wären wir in 1 std, fertig mit allem. HÄÄÄÄ! die frißt für das einreichen von vorschlagslisten ist morgen den 26.03.2010 un 16:00 uhr! habe ihm gesagt, wenn nach der frist keine weiteren listen eingereicht werden, wird nur von meiner liste eine personenwahl stattfinden! er meinte das geht nicht! da ich noch recht unerfahren bin mit der materie, bin ich der meinung, der BR-Vorsitzende hat irgendwas vor! oder????

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Community-Antworten (5)

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duundich

26.03.2010 um 02:59 Uhr

Hast du ein Arsch in der Hose? Wenn musst Du Dich gegen BR und AG anlegen! Ich helfe dir gerne. Willst Du das?

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matrix

26.03.2010 um 10:22 Uhr

guten morgen!

danke für die hilfe! aber das kriege ich noch alleine hin! der BR-Vorsitzende muß ja nur heute seine unterschrift für die " zusammensetzung des WV" ERSATZMITGLIED geben. danach hat er ja wieso nichts mehr da zusuchen! dann werden wir vom WV die vorbereitung weiterführen. ob ihm das schmeckt oder nicht! denn das ERSATZMITGLIED wird nur dann eingeladen, wenn ein WV-Mitglied ausfällt nicht wahr? ob wir ihm das letzendlich verbieten dürfen weis ich nicht. aber dieses wird ja genauso gehandhabt wie die bestellung eines ERSATZMITGLIEDES bei einer BR-Sitzung oder?

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Tanzbär

26.03.2010 um 17:30 Uhr

Mal langsam mit die jungen Füchse. Wozu einen Arsch in derHose? Ich lese da etwas von vereinfachtem Wahlverfahren, das bedeutet Persönlichkeitswahl und da gibt es nur eine Liste. Somit hat dein BR-Vorsitzender vollkommen recht, deine Liste ist da und das ist DIE Liste, in die sich dann alle weiteren Kandidaten eintragen. Sollte eine zweite Liste kommen, werden eh alle zusammengefasst.

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ridgeback

26.03.2010 um 17:36 Uhr

matrix

die frißt für das einreichen von vorschlagslisten ist morgen den 26.03.2010 un 16:00 uhr!

Ist um 16 Uhr für °alle° beschäftigten Arbeitsende???

Ansonsten endet die Frist zur Einreichung der Listen um 24 Uhr oder Arbeitsende aller Beschäftigten.

M
matrix

27.03.2010 um 01:04 Uhr

also! das WA wurde am 10.03.10 erlassen! datum des aushangs war der 12.03.10! das " vereinfachte wahverfahren" wurde vereinbart! soweit so gut! im WA steht auch geschrieben, § 14 Abs 5 BetrVG " stützunterschriften " ordnungsgemäßer Wahlvorschlag usw! der letzte tag für das für die Einreichung von wahlvorschläge ist der 26.03. 2010 um 16:00 uhr! da wir 57 ArbN sind und ich am 17.03.2010 beim WV meine Liste mit den Stützunterschriften eingereicht habe, dieses auch vom WV Bestättigt bekommen habe. zu diesen zeitpunkt war ich noch nicht im WV! spätestens am diesen tage, hätte der WV durch eine Info oder der gleichen geben müssen, das eine Vorschlagsliste bei ihm eingereicht wurde. damit die ArbN zu diese liste evtl eine frage haben könnten, und der WV dann ihm erläutert hätte, wenn jetzt jemand sich auch aufstellen lassen will oder möchte, muss er auch eine Vorschlagsliste mit unterschriften machen, denn wenn bis zum 26.03.2010 um 16 uhr keine weiter liste eingeht beim WV, wird nur durch diese liste per Personenwahl der zukünftige BR gewählt! nur, was kann ich dafür, das der damalige WV es nicht gemacht habe!

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