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Erforderliche Minderheit auf der Vorschlagsliste nicht erreicht

B
Barnie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

gestern ist die Vorschlagsliste vom Betriebsrat eingegangen. Leider befindet sich darauf nur eine Person der Minderheit. (2 sind lt. Gesetz vorgeschrieben). Können wir die Wahl fortführen, oder müssen wir eine Nachfrist von 1 Woche setzen?

Gruß Barnie

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Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

25.03.2010 um 18:01 Uhr

***(2 sind lt. Gesetz vorgeschrieben). *** In welchem Gesetz? Wenn sich nur eine Person meldet, dann hast du eben nur eine. Und wenn sich 6 melden, dann hast du sechs!

V
vokuhila

25.03.2010 um 18:43 Uhr

Im BetrVG § 15 Abs. 2

Diese Gesetz schreibt lediglich eine Mindestgröße vor, sprich eine Midestanzahl des Minderheitengeschlecht. Soll heissen, sie haben das Recht auf zwei BR-Plätze, egal was passiert. Wenns nur eine Person ist, dann ist das Fakt und die Wahl ist fortzuführen.

Gruß vokuhila

N
nicoline

25.03.2010 um 19:21 Uhr

Barnie, Leider befindet sich darauf nur eine Person der Minderheit. (2 sind lt. Gesetz vorgeschrieben) Das Gesetz schreibt nicht vor, dass auf den Vorschlagslisten das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt werden muss! Stellen sich genügend Kandidaten des Minderheitengeschlechts auf den Vorschlagslisten zur Verfügung, dann ist die Minderheitenquote bei der Verteilung der gesamten Mandate einzuhalten. Stellt sich kein Kandidat des Minderheitengeschlechtes zur Verfügung, bleiben die Listen trotzdem gültig und die Wahl ist ganz normal durchzuführen, ohne Nachfrist! Es gibt Betriebsräte, die bestehen nur aus Frauen oder nur aus Männern!

PS: hoffe Du liest das noch, bevor ihr die Listen für ungültig erklärst!

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