Hallo,

bei uns müssen jedes Jahr die Mitarbeiter auf eine Pflichtfortbildung (5 Tage à 8 Stunden).

Jetzt ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass die Mitarbeiter seitens der Firma für 2,5 Tage zu diesem Seminar abgestellt werden, die verbleibenden 2,5 Tage haben die Mitarbeiter aber Bildungsurlaub einzureichen.

Die Veranstaltung ist aber NICHT nach dem Bildungsurlaubsgesetzt anerkannt.

Ist es rechtens, dass die Mitarbeiter dafür dennoch 2,5 Tage ihres Bildungsurlaubes opfern müssen?

Gruß
Karl