Hallo Zusammen,

wir wollen am 18.5. den Betriebsrat wählen. Jetzt steht ein MA auf der Wahlvorschlagsliste, dessen Vertrag am 30.4. ausläuft. (Diese Info hatte ich als Wahlvorstandsvorsitzender beim Erstellen der Liste nicht vorliegen). Jetzt werde ich den MA von der Liste streichen, da er am Wahltag nach §8 Bertr.VG) nicht wählbar ist.
Darf ich den MA, wenn sein Vertrag am 30.4. verlängert werden sollte, wieder auf die Liste setzen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Barnie