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Befristeter Arbeitsvertrag eines MA der sich aufstellen lassen hat

B
Barnie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir wollen am 18.5. den Betriebsrat wählen. Jetzt steht ein MA auf der Wahlvorschlagsliste, dessen Vertrag am 30.4. ausläuft. (Diese Info hatte ich als Wahlvorstandsvorsitzender beim Erstellen der Liste nicht vorliegen). Jetzt werde ich den MA von der Liste streichen, da er am Wahltag nach §8 Bertr.VG) nicht wählbar ist. Darf ich den MA, wenn sein Vertrag am 30.4. verlängert werden sollte, wieder auf die Liste setzen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Barnie

1.13603

Community-Antworten (3)

S
schnüsschen

26.03.2010 um 00:22 Uhr

Lass ihn doch auf der Wahlvorschlagsliste, runter nehmen musst du ihn nur, wenn er den Betrieb wirklich verlässt

L
Lotte

26.03.2010 um 00:35 Uhr

Barnie, Du darfst als WVV niemanden von einer Vorschlagsliste streichen.

P
Peanuts

26.03.2010 um 08:10 Uhr

"Du darfst als WVV niemanden von einer Vorschlagsliste streichen."

Wenn ein AN nach Einreichen des Wahlvorschlags die Wählbarkeit verliert, kann der WV den Kandidaten streichen.

"Jetzt werde ich den MA von der Liste streichen, da er am Wahltag nach §8 Bertr.VG) nicht wählbar ist. "

Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieser MA wählbar. Gestrichen werden darf er erst dann, wenn er den Betrieb wirklich verlassen hat. Die Streichung ist allen AN im Betrieb bekannt zu machen.

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