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Wahlbehinderung?

M
Mario
Nov 2016 bearbeitet

Wie seht ihr das ? Ich habe, wie es sich gerhört, sämtliche relevante Papiere zur BR - Wahl an alle bei uns im Hause hängenden Anschlagtafeln angebracht. Nun gibt es solche Spaßvögel, die in regelmäßigen Abständen die Unterlagen abhängen ( und vernichten ?) oder die Kandidatenlisten nach ihren Vorstellungen abändern ( es werden Namen durchgestrichen, Kandidatenfotos beschmiert usw ). Kann man das als Wahlbehinderung nach §119 werten ?

94401

Community-Antworten (1)

G
Galaxy

25.03.2010 um 14:38 Uhr

@mario

das ist zwar ärgerlich und eigentlich Kindergartenkram aber keine Behinderung der BR-Wahl im Sinne des §119 oder wird deiner Meinung nach eine Person "behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflußt," ??????????

Andersherum hat, IMHO, noch niemand eine z.b. Bundestagswahl angefochten, weil ein Wahlplakat beschädigt oder verunglimpft war. Man kann mit Sicherheit den Tatbestand der Sachbeschädigung anführen, aber das war nicht gefragt..........

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