Erstellt am 25.03.2010 um 09:21 Uhr von ridgeback
eddie,
hier könnte man über die Wirtschaftlichkeit argumentieren.
Beispiel: 5 Leute 15 min. Wegzeit oder nur 2, auf`s jahr hochgerechnet ergibt bei soundsoviel mal aufsuchen des BR-Büros, x Arbeitsausfallzeiten.
Erstellt am 25.03.2010 um 10:00 Uhr von eddie
ridgeback
Haben wir ,Ich denke aber der Chef will nicht im Hauptwerk ein Büro haben.
Erstellt am 25.03.2010 um 10:07 Uhr von ridgeback
eddie,
solange das Büro den allgemeine Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entspricht,
müßt ihr damit vorlieb nehmen. (Könnte ja mal prüfen).
Erstellt am 25.03.2010 um 10:15 Uhr von eddie
@ridgeback
Wir können dann aber auch jederzeit hinfahren und müssen z.b. Schriftstücke nicht an einen anderen Computer aufsetzten oder ?
Muss ie GL uns dann nicht auch ein Fahrzeug zur verfügung stellen oder können sie auf unsere Privatfahrzeuge hinweisen ?
Erstellt am 25.03.2010 um 10:24 Uhr von Widder
eddie
Was der Chef will, und das was du willst und brauchst, sind 2 verschiedene Dinge.
Da ist der erste "Streit" schon vorprogrammiert..
Wenn in beiden Werken BR-Mitglieder sind, besteht darauf, das euch in jedem Werk auch ein Büro zur Verfügung gestellt wird.
Was machen denn ansonsten die BRM, wenn sie in Ruhe ihrer Br-Tätigkeit nachgehen, etwas nachlesen oder besprechen wollen? Fahren sie ins andere Werk, und das vielleicht mehrmals täglich??
Besteht auf 2 Büros, mit der dazugehörigen Grundausstattung und eines davon mit einem ordentlichen Sitzungsraum
Erstellt am 25.03.2010 um 10:40 Uhr von eddie
Es wird darauf hinauslaufen das wir nur ein Büro freiwillig bekommen und wir jedesmal dahin fahren müssen .Das ist alles denke Ich so geplant um uns das Leben schwerzumachen.Auf der einen Seite wird erzählt es ist kein Geld da und auf der anderen Seite werden wir auf stundenlangen Fahrten jeden Monat geschickt.
Erstellt am 25.03.2010 um 10:40 Uhr von ridgeback
eddi,
Widders Aussage ist nicht verkehrt, könnt ja mal prüfen ob die Kommentierung aus dem DKK zutrifft.
In größeren Betrieben ist der AG verpflichtet, mehrere Räume (ggf. unter Berücksichtigung des Bedarfs der JAV und der Schwerbehindertenvertretung) zur Verfügung zu stellen, in denen der BR seine Sitzungen und Sprechstunden abhalten und die sonstige büromäßige Abwicklung seiner Tätigkeit vornehmen kann (ErfK-Eisemann, Rn. 15). Die Räume müssen so beschaffen sein, dass der BR in ihnen seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Es muss möglich sein, Betriebsratssitzungen und Besprechungen durchzuführen, Sprechstunden abzuhalten, Schreibarbeiten auszuführen sowie sich dorthin zur Lektüre zurückzuziehen (LAG Schleswig-Holstein 19. 9. 07, AiB 08, 668 mit Anm. Rudolph).