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Ein-Euro-Job und Betriebsratswahl

L
Lommel
Nov 2016 bearbeitet

Sind Ein-Euro-Jobber bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigte Arbeitnehmer und zählenn sie somit mit bei der Feststellung der Betriebsgröße?

1.08201

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

24.03.2010 um 19:30 Uhr

Lommel, nein, lt § 16d SGB II stellen diese kein Arbeitsverhältnis i. S. des Arbeitsrechts dar.

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