Ein-Euro-Job und Betriebsratswahl
Sind Ein-Euro-Jobber bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigte Arbeitnehmer und zählenn sie somit mit bei der Feststellung der Betriebsgröße?
Community-Antworten (1)
24.03.2010 um 19:30 Uhr
Lommel, nein, lt § 16d SGB II stellen diese kein Arbeitsverhältnis i. S. des Arbeitsrechts dar.
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