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Rechte von Mitarbeitern bei Stellenausschreibung

B
bossgt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir (Bank) haben vor 5 Monaten eine Praktikantin m. kfm. Ausbildung eingestellt (30-Stunden pro Woche), diese soll eine Stelle (besfristet für 1,5 Jahre, gleiche Arbeitszeit) im Service einer Bankstelle mit Kundenkontakt übernehmen. Ausschreibung ist erfolgt (gem. Betriebsvereinbarung), es hat sich eine langjährige Mitarbeiterin ebenfalls beworben (bisher 0,5 Stelle, möchte dadurch aufstocken, hat allerdings 10 Jahre ohne Kundenkontakt gearbeitet) und auch sich an den Betriebsrat gewandt, da sie auf die längere Arbeitszeit mit höherem Gehalt angewiesen sei. Geschäftsführung möchte lieber die eingearbeitete Praktikantin einstellen. Welche Rechte hat die langjähr. Mitarbeiterin?

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Community-Antworten (1)

M
mamutschka

24.03.2010 um 18:37 Uhr

vielleicht hilft § 9 TzBfG. Aber nur bei gleicher Eignung. Da kann der AG ggf gut argumentieren

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