W.A.F. LogoSeminare

listenwahl

J
jennyf
Jan 2019 bearbeitet

hallo zuammen ,

ich habe mich heute von der liste gestrichen die beim wahlvorstand lag gestrichen, am freitag ist bei uns schluss mit dem einreichen der vorschläge ich stand ziemlich weit oben

auf der liste, nach mir kammen noch ein menge die sich eingetragen haben da die mich theoretich mitgestüzt haben sagt unser br-vorsitzender kann ich mich zwar streichen lassen, aber ich stehe trotdem zur wahl

kann mich jemand aufklären

95609

Community-Antworten (9)

F
Forentroll

24.03.2010 um 14:58 Uhr

Hallo,

sobald eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurde darf sie nicht mehr verändert werden.

M
manniz

24.03.2010 um 15:05 Uhr

Hallo, Die Zustimmungserklärung zur Bewerbung kann nicht zurückgenommen werden. Es ist allenfalls die Nichtannahme der Wahl durch den vorgeschlagenen Bewerber möglich.

R
ridgeback

24.03.2010 um 15:15 Uhr

jennyf, bis Freitag kannst Du noch eine Liste einreichen und Dich dann, nach Aufforderung durch den WV, entscheiden auf welcher Liste Du kandidieren möchtest. Siehe § 6 Abs. 7 WOBetrVG

D
derdermalwjlwar

24.03.2010 um 15:55 Uhr

genau ridgeback, und sich dann gar nicht erklären, dann wird man von beiden Listen gestrichen.

F
Forentroll

24.03.2010 um 15:57 Uhr

@ ridgeback SO wie Jennyf schreibt ist die Liste schon beim Wahlvorstand und kann nicht mehr geändert werden!

R
ridgeback

24.03.2010 um 16:00 Uhr

Forentroll, wenn sie auf einer 2. Liste auftaucht, was denn??????

R
rolfo

24.03.2010 um 16:30 Uhr

genau ridgeback, und sich dann gar nicht erklären, dann wird man von beiden Listen gestrichen. Antwort 4 Erstellt am 24.03.2010 um 14:55 Uhr von derdermalwjlwar

Falsch: wenn er keine Erklärung zu einer Liste abgibt bleibt er auf der zuerst eingereichten Liste

J
jennyf

24.03.2010 um 16:32 Uhr

ich möchte auf keine andere liste ,ich wollte nur wissen ob ich auf dem wahlzettel erscheine

obwohl noch 3 tage bis zum meldeschluss sind

B
BentoBox

24.03.2010 um 18:04 Uhr

"Falsch: wenn er keine Erklärung zu einer Liste abgibt bleibt er auf der zuerst eingereichten Liste"

Rolfo, das war wohl wieder nichts! (Wie war das doch mit dem genau lesen?)

§ 6 (7) der WO regelt eindeutig dass der Doppelbewerber im Falle der Nichtäußerung von sämtlichen Listen zu streichen ist.

jennyF,

mit Verlaub gesagt habe ich das Gefühl dass bei Euch der Wahlvorstand auch keinen ordentlichen Job macht (oder dass vielleicht die Trennung einer Person zwischen ihrer Funktion im WV und als Listenführer nicht klar ist).

Wenn der Listenführer nicht bereit ist eine neue Liste zu machen und noch einmal alle Unterschriften zu sammeln, dann kannst Du dagegen nichts machen. Also könntest Du nur auf den Listenführer zugehen und fragen ob er irgendwie die Möglichkeit sieht, noch einmal eine neue Liste ohne Dich zu machen.

Ihre Antwort