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Hat ein schwerbeschädigter Mitarbeiter Vorang bei der Betriebsratswahl .......

N
Norbertkubald
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Mitarbeiter ,der schwerbeschädigt ist eine Vorrangstellung zur Wahl in den Betriebsrat beanspruchen .....?

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Community-Antworten (1)

W
wahlvst

23.03.2010 um 14:27 Uhr

Nein!!!!

Warum auch??

Schwerbehinderte wählen ja noch zusätzlich ihre eigene Vertretung.

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