Kann ein Mitarbeiter ,der schwerbeschädigt ist eine Vorrangstellung zur Wahl in den Betriebsrat beanspruchen .....?
Erstellt am 23.03.2010 um 13:27 Uhr von wahlvst Nein!!!! Warum auch?? Schwerbehinderte wählen ja noch zusätzlich ihre eigene Vertretung.