Erstellt am 23.03.2010 um 11:57 Uhr von rolfo
Erst mal die Geschäftsleitung von dem Vorfall unterrichten und verlangen dass die GL solche Vorfälle in der Zukunft unterbindet, falls sicher bekannt ist wer die Post geöffnet hat dies ebenfalls der GL mitteilen und für die Zukunft ggf. rechtliche Schritte unternehmen.
Erstellt am 23.03.2010 um 12:07 Uhr von kepdbr
Bei uns hat es ganz schön lang gedauert, bis die Sekretärin gemerkt hat, das auch der BR Post bekommt. Sie hat sich dann immer tausendmal entschuldigt und wenn von uns niemand da war, mit Vermerk und Entschuldigung in den BK geworfen. Wir haben Sie halt darauf hingewiesen, das sie bitte den Empfänger richtig lesen soll und jetzt klappt es auch.
Wenn man mit der GF gut zusammenarbeitet, also vertrauensvolll, sollte man nicht gleich die große Keule auspachken.
Erstellt am 23.03.2010 um 13:31 Uhr von wahlvst
@franzz
Hier kommt es darauf an, wie die Adressierungt lautete. Es sollte immer BR und persönlich darauf stehen. Man sollte auch mit dem AG eine Regelungsabrede abschließen, dass Post an AN welche dem BR angehören, grundsätzlich nur vom BR/ BR-Büro geöffnet werden, da nie auszuschließen ist, dass es vertrauliche Post an ein BRM/ Mandatsträger ist, also KEINE Geschäftspost. Dieses auch, wenn fehlerhaft gekennzeichnet.
Dieses ist besonders wichtig für nicht freigestellte BRM, da sie ja sowohl Geschäftspost wie BR-Post erhalten können.
Erstellt am 23.03.2010 um 13:37 Uhr von rolfo
@ wahlvst
" dass Post an AN welche dem BR angehören, grundsätzlich nur vom BR/ BR-Büro geöffnet werden"
Das würde ich mir aber verbieten lassen. Auch wenn ein AN dem BR angehört hat das BR-Büro die Post nicht zu öffnen wenn sie an den Namen adrerssiert ist.
Grundsätzlich gilt:
1. Namen der Firma
2. Empfänger ( BR oder Name )
Erstellt am 23.03.2010 um 15:03 Uhr von wahlvst
rolfo
mit Br mit ich das betroffene BRM, weiter Post an den BR ist immer Post an das gesamte BR-Gremium. Also auch BR-Büro zuständig.
Erstellt am 23.03.2010 um 15:05 Uhr von ridgeback
franzz,
siehe: http://www.postsitter.de/post/postgeheimnis.htm
und
http://www.urteile.net/Y2/41080.html